Bestimmungsgemäße Verwendung
Der SC211-II ist ausschließlich für den Betrieb von einer offenen, halbge-
schlossenen (Halbkassette) und vollgeschlossenen (Kassette) Gelenkarm-
markise bestimmt.
Aus Sicherheitsgründen darf der SC211-II nur mit einem Rohrantrieb (Ø45,
Ø58) mit der Modellbezeichnung C12 oder C12 PLUS ... sowie VC420-II oder
VC470-II betrieben werden. Der Betrieb von zwei oder mehreren Gelenkarm-
markisen mit einem SC211-II ist nicht zulässig.
Der SC211-II ist für den Betrieb mit dem Handsender Centronic SunWindCon-
trol SWC241-II geeignet. Der Betrieb mit anderen Sonnenschutzsteuerungen
aus dem Centronic Programm wird nicht empfohlen.
ACHTUNG
Entnehmen Sie die Batterien nach Saisonende bzw. bevor die
Sonnenschutzanlage über einen längeren Zeitraum (z. B.
Winterhalbjahr) nicht genutzt wird, um Schäden durch aus-
laufende Batterien zu verhindern.
Eine andere oder eine darüber hinausgehende Benutzung gilt nicht als be-
stimmungsgemäß.
• Bitte beachten Sie, dass Funkanlagen nicht in Bereichen mit erhöhtem
Störungsrisiko betrieben werden dürfen (z. B. Krankenhäuser, Flughä-
fen).
• Die Fernsteuerung ist nur für Geräte und Anlagen zulässig, bei denen ei-
ne Funktionsstörung im Sender oder Empfänger keine Gefahr für Perso-
nen, Tiere oder Sachen ergibt oder dieses Risiko durch andere Sicher-
heitseinrichtungen abgedeckt ist.
• Der Betreiber genießt keinerlei Schutz vor Störungen durch andere Fern-
meldeanlagen und Endeinrichtungen (z. B. auch durch Funkanlagen, die
ordnungsgemäß im gleichen Frequenzbereich betrieben werden).
• Funkempfänger nur mit vom Hersteller zugelassenen Geräten und An-
lagen verbinden.
•
Funkanlagen, die auf der gleichen Frequenz senden, kön-
nen zur Störung des Empfangs führen.
•
Es ist zu beachten, dass die Reichweite des Funksignals
durch den Gesetzgeber und die baulichen Maßnahmen
begrenzt ist.
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