oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro-
oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten
gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und
Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen
für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten
Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist
dann aber auf Wärmeüberträger
(z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche
von mehr als 100 cm² enthalten
und Geräte beschränkt, bei
denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt. Für alle übrigen
Elektro- und Elektronikgeräte
muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die der
Endnutzer zurückgeben möchte,
ohne ein neues Gerät zu erwerben.
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