8. Aufstellung/Montage
Die Montage und die Installation des Gerätes dürfen nur durch eine Fachkraft erfolgen, die mit den
Gefahren und den einschlägigen Vorschriften hierfür vertraut ist. Die Wartung, Bedienung und Inbetrieb-
nahme dieses Produktes darf nur durch Personen ausgeführt werden, die entsprechend qualifiziert sind.
Achten Sie bei der Auswahl des Montageortes Ihres Gerätes darauf, dass Erschütterungen, Vibrationen,
Staub, Hitze, Kälte und Feuchtigkeit vermieden werden müssen. Außerdem dürfen sich keine starken
Transformatoren oder Motoren in der Nähe des Gerätes befinden.
Beachten Sie beim Aufstellen/der Montage des Gerätes, dass das Netzanschlusskabel nicht gequetscht
oder durch scharfe Kanten beschädigt wird.
Betreiben Sie das Gerät nicht auf brennbaren Oberflächen oder in der Nähe von brennbaren Gegenstän-
den. Halten Sie immer einen Abstand von mindestens 0,5 m zu brennbaren Gegenständen ein.
Achten Sie darauf, dass die Nebelaustrittsöffnung nicht auf Personen, Tieren oder offene Flammen gerich-
tet wird. Der austretende, heiße Dampf kann zu Verbrennungen führen.
Achten Sie auf eine ausreichende Belüftung des Gerätes, halten Sie den Bereich rund um das Gerät frei
und decken Sie die Ventilationsöffnungen niemals ab.
Stellen Sie das Gerät niemals auf einen instabilen Untergrund. Durch ein Herabfallen könnten Personen
verletzt werden.
Die Betriebslage des Gerätes ist waagerecht, damit der Tank beim Befüllen und während des Betriebs
nicht auslaufen kann.
Das Gerät muss außerhalb des Handbereiches von Personen montiert bzw. aufgestellt werden. Wenn das
Gerät aufgehängt wird oder an einem erhöhten Ort aufgestellt wird, darf der Bereich unterhalb des Gerätes
nicht betreten werden (Rutsch- und Verletzungsgefahr durch heiße Nebelflüssigkeit und ihre Rückstände).
Während Montage- und Servicearbeiten muss der Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt sein.
Die Montagefläche bzw. -vorrichtung muss dermaßen bemessen sein, dass sie mindestens eine Stunde
lang die 10-fache Nutzlast ohne dauernde schädliche Deformierung aushalten kann.
Das Gerät muss außerdem bei der erhöhten Montage/Aufstellung unbedingt durch eine zweite von der
eigentlichen Montagevorrichtung unabhängige Sicherheitsaufhängung gesichert werden. Bei fehlerhafter
Hauptaufhängung darf kein Teil der Installation herabfallen können.
Bei der Montage sind alle gesetzlichen Vorschriften, die im jeweiligen Land gelten, genau zu beachten.
Abnahme der Installation (bei gewerblicher/öffentlicher Verwendung):
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen daran muss die Installation (einschließ-
lich des elektrischen Anschlusses) durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Einmal jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Mindestens alle 4 Jahre muss eine Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen erfolgen.
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