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Gardena 1867 Gebruiksaanwijzing pagina 9

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6. LAGERUNG
Außerbetriebnahme:
Das Produkt muss für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
1. Entnehmen Sie die Batterien um diese zu schonen
(siehe 3. INBETRIEBNAHME).
2. Bewahren Sie den Sensor an einem trockenen, geschlossenen und
frostsicheren Ort auf.
Entsorgung:
(gemäß RL2012/19/EU / S.I. 2013 No. 3113)
Das Produkt darf nicht über den normalen Haushaltsmüll entsorgt
werden. Es muss gemäß den geltenden lokalen Umweltschutz-
vorschriften entsorgt werden.
WICHTIG!
v Entsorgen Sie das Produkt über oder durch Ihre örtliche Recycling-
Sammelstelle.
Entsorgung der Batterien:
Die Batterien dürfen nur im entladenen Zustand entsorgt werden.
WICHTIG!
v Entsorgen Sie die Batterien über oder durch Ihre örtliche Recycling-
Sammelstelle.
Informationen zur Rücknahme von Elektro­Altgeräten für private
Haushalte: (gilt nur für Deutschland)
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur unent-
geltlichen Rück nahme von Altgeräten verpflichtet. Vertreiber mit einer Ver-
kaufsfläche für Elektro- und Elektronik geräte von mindestens 400 m² sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs fläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elek-
tronik geräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
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1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elek tronikgerätes an einen End-
nutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesent-
lichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen;
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Ausliefe-
rung die Abgabe erfolgt: in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer unentgeltlich;
und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist
auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro-
oder Elektronikgerät den Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Rückgabe bzw. Abholung des Altgerätes zu informieren und den Endnutzer
nach seiner Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung des neuen Geräts
ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikations mitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronik geräte min-
destens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen min-
destens 800 m² betragen wobei die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und
Elektronikgeräte der Kategorien
– 1 (Wärmeüberträger),
– 2 (Bildschirmgeräte) und
– 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 cm)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und Elek tronikgeräte muss der Ver-
treiber geeignete Rück gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, die der Endnutzer zurück geben
will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
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28.02.24 11:17
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