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Garantiebedingungen - Terhi Tender Gebruiksaanwijzing

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8 Garantiebedingungen

1. Anwendung der Garantiebedingungen
Diese Garantiebedingungen gelten für die freiwillige
und begrenzte Garantie, die von Oy Brandt Ab („Boots-
hersteller") gewährt wird. Die Garantie gilt für serien-
mäßig hergestellte Boote, die neu mit Rumpfnummern
verkauft werden („Boot"), und wird dem Käufer des
Bootes („Kunde") vorbehaltlich der in diesen Bedingun-
gen dargelegten Ausschlüsse gewährt.
Die Garantie erstreckt sich auf die Rumpf- und
Decksstruktur des Bootes und auf Mängel, die durch
den Einbau von Komponenten und Beschlägen durch
den Bootshersteller oder seinen autorisierten Händler
(„Händler") entstehen. Die vom Bootshersteller und
dem Händler am Boot installierten oder angebrach-
ten Beschläge („Beschläge") werden von den Ausrüs-
tungslieferanten der jeweiligen Beschläge („Ausrüs-
tungslieferant") pro Beschlag garantiert. Zu diesen
Ausrüstungen gehören unter anderem Lenkung, Mess-
geräte, Elektrik, Elektronik, Verkleidungen, Verdeck,
Polstersätze, Sitze, Nachrüstungen und Zubehör. Die
ausrüstungsspezifische Garantie kann kürzer sein als
die vom Bootshersteller gewährte und unterliegt den
Garantiebedingungen des Ausrüstungslieferanten.
Wenn die Ausrüstung von einer anderen Partei als
dem Bootshersteller installiert wird, liegt die Qualität
der Installation in der Verantwortung des Installateurs
und ist nicht durch diese Garantiebedingungen ab-
gedeckt. Vom Kunden aus anderen Quellen gekaufte
Ausrüstungen, die nicht Teil der ursprünglichen Liefe-
rung des Bootes sind, werden von dieser Garantie nicht
abgedeckt.
Die Rumpfnummer des Bootes, für das die Garantie
gilt, ist auf der Garantiekarte des Bootes und im Kauf-
vertrag oder im Lieferschein angegeben.
2. Der Bürge
Unter diesen Bedingungen wird die Garantie durch den
Bootshersteller gewährt.
3. Garantiezeit, -gebiet und -beschränkungen
Garantiezeit bedeutet den Zeitraum, in dem das Boot
unter Garantie steht („Garantiezeit"). Die Gewährleis-
tungsfrist beträgt fünf [5] Jahre ab dem Datum der Lie-
ferung des Bootes, bis zu einem Maximum von sechs
[6] Jahren ab dem Datum der Fertigstellung des Bootes,
wenn der Kunde ein Verbraucher ist („Verbraucherkun-
Terhi – Eignerhandbuch
de"). Die Gewährleistungsfrist für ein Boot, das nicht
für Verbraucher bestimmt ist (z. B. für gewerbliche,
behördliche oder ähnliche Zwecke), beträgt ein [1] Jahr
ab dem Datum der Lieferung bis zu einem Maximum
von zwei [2] Jahren ab dem Datum der Fertigstellung
des Bootes. Das Datum der Lieferung des Bootes ist
im Lieferschein angegeben und das Datum der Fertig-
stellung des Bootes wird vom Bootsbauer angegeben.
Die Garantie gilt nur für Boote, für die die Garantie-
karte ausgefüllt und dem Kunden zum Zeitpunkt der
Lieferung des Bootes ausgehändigt wurde oder die
Gültigkeit der Garantie auf andere Weise vollständig
überprüft werden kann.
Unabhängig von der Gewährleistungsfrist erlischt die
Gewährleistung, wenn:
• Der Verbraucherkunde, der das Boot vom Händler
oder Bootsbauer gekauft hat, übergibt das Boot
während der Garantiezeit an den Händler, und der
Bootsbauer hat dem Erwerber nicht ausdrücklich
eine Garantie durch schriftlichen Vertrag gegeben.
• Die Versicherungsgesellschaft wird das Boot nach
dem Schaden zurücknehmen.
• Strukturelle Änderungen am Boot werden von einer
anderen Person als dem Bootsbauer vorgenommen.
• Das Boot wird zu beruflichen Zwecken, zum Verleih,
für Peer-to-Peer- oder Wettbewerbszwecke oder
für einen der oben genannten Zwecke genutzt.
• Ein Außenbordmotor, der stärker oder schwerer ist
als die auf dem Typenschild des Herstellers angege-
bene maximal zulässige Motorleistung, wird in das
Boot eingebaut.
• Die Herstellungsnummer des Bootes wurde ent-
fernt.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Antifouling-An-
striche.
Die Garantie ist in den EU-Ländern, Norwegen, Island
und der Schweiz gültig.
4. Inhalt der Garantie und Definition des
Mangels
Ein Mangel ist eine objektiv bewertete Abweichung
von der normalen Beschaffenheit des betreffenden
Bootsmodells oder von den Richtlinien des Bootsher-
stellers, wobei das Alter des Bootes und die Fahrleis-
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