Gebrauchsanleitung für das HAS 9, HAS 18 und HAS 30
nach EN 341:2011 Klasse C und EN 360:2002
Einleitung: Die HAS 9, HAS 18 und HAS 30 Sicherungsgeräte gegen Absturz mit integrierter Energieabsorbierung und Ab-
seilfunktion, dient in Verbindung mit einem Auffanggurt nach EN 361 der Sicherheit von Personen bei Arbeiten, bei dem die
Gefahr eines Absturzes besteht, zum Beispiel bei der Sicherung von Personen auf Tankfahrzeugen oder in Hochregallagern.
Nach dem Auffangvorgang wird die verunfallte Person direkt mit ca. 0,7 m/s sicher nach unten sinken. Die Gebrauchsan-
leitung (
) ist vor der Benutzung vollständig zu lesen und inhaltlich zu verstehen. Ein Rettungsplan für alle bei der Arbeit
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möglichen Notfälle muss vorhanden sein.
Wichtiger Hinweis: Ein Einsatz des HAS-Gerätes in Kletterparks oder ähnlichen Freizeiteinrichtungen ist untersagt.
Gebrauchsanleitung Sicherheitsbereich
1. Das HAS-Gerät ist nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung besteht
Lebensgefahr! Es dürfen keine Veränderungen oder Ergänzungen am Gerät vorgenommen werden.
2. Das HAS-Gerät darf nur von Personen benutzt werden, die entsprechend ausgebildet und sicher im
Umgang mit dem Gerät sind. Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen! (Alkohol-, Drogen-,
Medikamenteneinfluss oder Herz-Kreislaufprobleme).
3. Das HAS-Gerät niemals eigenmächtig öffnen oder reparieren (
die durch den Hersteller ausgebildet und autorisiert sind. Die Lebensdauer des HAS-Gerätes muss bei der
jährlichen Prüfung bestimmt werden, diese beträgt je nach Beanspruchung ca. 10 Jahre.
4. Das HAS-Gerät ist im Einsatz nur für den Schutz von 1 Person zugelassen (
136 kg, die minimale Nennlast beträgt 50 kg (
beachten.
5. Die Gebrauchsanleitungen der verwendeten Teilsysteme sind stets zu beachten.
6. Verbindungselemente nach EN 362:2004: Es sind die entsprechenden Gebrauchs-anleitungen der verwendeten
Verbindungselemente (Karabinerhaken) zu beachten.
7. Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu kontrollieren.
8. Vor jeder Benutzung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung des HAS-Gerätes durchzuführen (
Gerät an einen geeigneten Punkt anschlagen: Am Seil ziehen, hierbei müssen die Klinken hörbar einfallen und
es muß sich ein spürbarer Bremswiderstand entwickeln. Das Seil festhalten und geführt ins Gerät einziehen
lassen (
). Ein Loslassen des Seiles kann durch das schnelle und unkontrollierte Einziehen ins Gehäuse
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Verletzungen und einen Geräteschaden verursachen.
9. Den Karabinerhaken auf einwandfreie Funktion prüfen (selbstschliessend, verriegelbar). Das Stahlseil ist
auf einwandfreien Zustand zu prüfen. Ein HAS-Gerät mit einem beschädigten Seil, z.B. Seilknick oder einer
gebrochenen Stahlseillitze darf nicht eingesetzt werden (
10. Bestehen Zweifel hinsichtlich des arbeitssicheren Zustands des Gerätes oder wurde es durch einer
Sturzbelastung/Abseilvorgang belastet, ist es der Benutzung zu entziehen und einem Sachkundigen, vom
Hersteller ausgebildet und autorisierten, zur Prüfung vorzulegen. Die Zustimmung zur weiteren Benutzung muß
schriftlich durch den Sachkundigen erfolgen.
11. Für das Gerät ist ein ausreichend tragfähiger, geeigneter und den nationalen Vorschriften entsprechender
Befestigungspunkt mit einer min. Tragfähigkeit von 9kN zu wählen (
Karabinerhaken nach EN362:2004 oder Anschlagmittel nach EN 795, wobei das Anschlagmittel durch den
Bügel des Gerätes gezogen und mit einem gesicherten Karabinerhaken geschlossen wird. Bei Geräten mit
Drehwirbelaufhängung wird der Karabinerhaken mit dem Anschlagpunkt und dem Drehwirbel verbunden.
Bei Verwendung des Höhensicherungsgerätes an einer Anschlageinrichtung Typ C / Klasse C nach EN 795
(nur, wenn für gemeinsame Verwendung zugelassen) mit vertikal beweglicher Führung ist bei der Ermittlung
der notwendigen lichten Höhe unterhalb des Benutzers auch die Auslenkung der Anschlageinrichtung zu
berücksichtigen. Hierzu sind Angaben in der Gebrauchsanleitung der Anschlageinrichtung zu beachten.
12. Das Gerät sollte möglichst lotrecht über dem Kopf der zu sichernden Person positioniert werden, um beim
Fallen ein Pendeln auszuschließen (
13. Das einziehbare Verbindungsmittel ist mittels des Karabinerhakens mit Öffnungsweite 21 mm an die Auffangöse
des Auffanggurtes (EN 361) anzuschießen (
Fallanzeiger am Karabinerhaken durch eine Fallbeanspruchung ausgelöst (
Gebrauch zu entziehen und von einem autorisierten Sachkundigen zu überprüfen und instand zu setzen. Eine
erneute Freigabe ist schriftlich im Prüfbuch zu dokumentieren.
14. Der lichte Sturzraum unter der zu sichernden Person muss mind. 2 m betragen.
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). Die DGUV R 112-198 und die DGUV R 112-199 sind zu
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).
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).
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). Der Karabinerhaken muß verriegeln. Achtung: Ist der
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). Dies dürfen nur entsprechende Sachkundige,
). Die maximale Nennlast beträgt
3
). Die Befestigung erfolgt mittels
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+
), ist das Gerät sofort dem
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4
). Hierfür das
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