Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a)
und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung: 1 - 7: Kunststoffe /
20 - 22: Papier und Pappe / 80 -
98: Verbundstoffe.
Produkt:
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Das nebenstehende Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne auf
Rädern zeigt an, dass dieses Produkt
der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt,
dass Sie dieses Produkt am Ende
seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen
dürfen, sondern in speziell
eingerichteten Sammelstellen,
Wertstoffhöfen oder
Entsorgungsbetrieben abgeben
müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie
kostenfrei.
DE/AT/CH
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