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Arbeitsleuchte; Wartung Und Pflege; Hinweise Zum Umweltschutz; Kontaktinformationen - APA 16524 Gebruiksaanwijzing

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buchse. Dabei sollte das zu betreibende Gerät nicht mehr als
10 A Strom benötigen. Die Ausgangsbuchse des Power Pack
verfügt über eine automatische Sicherung, die das Gerät bei
einem Strom, der höher als 10 A ist, abschaltet. Bei einer
Abschaltung trennen Sie sofort die Verbindung zwischen dem
Power Pack und zu betreibendem Gerät. Nach ca. drei Minuten
gibt die Sicherung die Ausgänge wieder frei.

6.11 ARBEITSLEUCHTE

Mit dem EIN-AUS-Schalter (Position 19 in der Übersicht) wird
die LED-Arbeitsleuchte und die Beleuchtung der Polzangen
ein- und ausgeschaltet.

7. WARTUNG UND PFLEGE

Wartung:
Lagern Sie das Power Pack bei Raumtemperatur. Wird das
Power Pack längere Zeit nicht benutzt, laden Sie es im Winter
alle 2 Monate und im Sommer jeden Monat auf.
Pfl ege:
Schalten Sie das Power Pack vor einer Reinigung aus. Reinigen
Sie das Gehäuse des Power Packs mit einem weichen trocke-
nen Tuch. Verwenden Sie keine scharfen oder lösemittelhal-
tigen Reiniger. Lassen Sie niemals Flüssigkeiten in das Innere
des Gehäuses gelangen.

8. HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte
nicht zusammen mitdem Hausmüll entsorgt
werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpfl ichtet, Elektro- und Elektronikgerätam Ende
ihrer Lebensdauer einer vomunsortierten
Siedlungsabfall getrennten Efassung zuzuführen.
Auf diese Weise wird eine umwelt- und
ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom
Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und
zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das
Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät en-
tnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammelstellen der öff entlich-rechtli-
chen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstel-
len abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepfl ichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese
Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb
eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte
und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit
einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber
hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags
bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu
befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu
drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines
Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an
den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht
überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und
Kommunikationstechnik, wie zum Beispiel Computer oder
Smartphones, enthalten häufi g personenbezogene Daten.
Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich, diese vor der
Abgabe der Geräte zu löschen.
Batterien und Akkus dürfen nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpfl ichtet, Batterien und Akkus
einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer
Sammelstelle Ihrer Gemeinde/Ihres Stadtteils oder im
Handel abgegeben werden, damit sie einer umwelt-
schonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoff en zugeführt werden können. Bei einer
unsachgemäßen Entsorgung können giftige Inhaltsstoff e
in die Umwelt gelangen, die gesundheitsschädigende Wirkun-
gen auf Menschen, Tiere und Pfl anzen haben.
In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus müssen
nach Möglichkeit getrennt von ihnen entsorgt werden. Geben
Sie Batterien und Akkus nur in entladenem Zustand ab.
Verwenden Sie, wenn möglich, wiederaufl adbare Batterien
anstelle von Einwegbatterien.
(Sofern zutreff end:)
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der
Entsorgung die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu
vermeiden. Ein Kurzschluss kann zu einem Brand oder einer
Explosion führen.
Batterien mit erhöhtem Schadstoff gehalt sind zudem mit den
folgenden Zeichen gekennzeichnet:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei

9. KONTAKTINFORMATIONEN

EAL GmbH
Otto-Hausmann-Ring 107
42115 Wuppertal, Deutschland
+49 (0)202 42 92 83 0
+49 (0) 202 42 92 83 – 160
info@eal-vertrieb.com
www.eal-vertrieb.com
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