DE: Ausführliche Garantiebedingungen
Grundsätzlich gewähren wir auf alle Produkte die innerhalb der EU geltende Gewährleistung von 24 Monaten ab Erstverkauf (Ausgenommen Akku, Motor und Verschleißteile).
Bitte bewahren Sie den Kaufnachweis (Original-Quittung bzw. die Rechnung) gut auf. Diese Unterlagen gelten als notwendiger Kaufnachweis für Ihr Produkt. Wenn dieser Nachweis
nicht erbracht werden kann, bleibt es SOFLOW AG vorbehalten, eine Garantiereparatur zu verweigern.
Im Falle eines Garantieanspruches hat SoFlow die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben Type, Größe oder
Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann SoFlow ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches zur Verfügung stellen.
Die Garantie ist beschränkt auf Reparatur oder Ersatz von defekten Teilen. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Die Gerätegarantie wird
hierdurch nicht verlängert.
Bemerkung: Eine detaillierte Fehlerbeschreibung ermöglicht eine zielgerichtete Fehlersuche, die in Folge die Fallabwicklung erleichtert und beschleunigt.
Sollte sich trotz telefonischem oder E-Mail-Support während der Garantiezeit eine Einsendung an uns als notwendig erweisen, senden Sie das Produkt bitte an unseren Servicepartner.
Sorgen Sie im Falle einer Einsendung bitte für eine transportsichere Verpackung, bspw. durch die Verwendung der Originalverpackung. (Verpackungshinweise für Retouren beachten)
Transportschäden, die auf unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind, werden nicht durch die Garantie gedeckt. In einem solchen Fall erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Für
zusätzlich eingesendete Materialien, die nicht zum ursprünglichen Lieferumfang des Produktes gehören (z. B. Anbauten/Kennzeichen), übernimmt SOFLOW AG keine Haftung.
Melden Sie eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel unverzüglich nach dem Auspacken bei Ihrem Vertragshändler. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende
Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang und Ausschlüsse
Unsere Produkte werden nach strikt definierten Qualitätsrichtlinien produziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft. Die Garantieleistung gilt für Material- und
Produktionsschäden jedweder Art, die bei normaler sowie sach- und bestimmungsgemäßer Verwendung des Produktes auftreten können. Primär ausschlaggebend für die sach- und
bestimmungsgemäße Benutzung des Produktes sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten Anweisungen, die es genau einzuhalten gilt. Verwendungszwecke und Handlungen,
von denen in der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor denen gewarnt wird, gilt es unbedingt zu vermeiden (Bitte Hinweisblatt beachten: Do not – Vermeidung).
Produktteile, die normaler Abnutzung unterliegen und daher als Verschleißteile anzusehen sind, unterliegen gesonderten Garantiezeiträumen. Das gilt insbesondere für Akkus, Motor
sowie Zubehörteile mit mechanischem Verschleiß, z.B. Räder und Reifen. Garantieleistungen sind außerdem bei der üblichen Abnutzung von Verschleißteilen ausgeschlossen, wie:
(Reifen, Bremsen/Bremsbeläge, Tretlager, Sattel, Federgabel, Bowdenzüge, Lenkergriffe, Schläuche/ Mäntel, Klingel, Katzenauge, Vorder /-Rücklicht, Ständer etc.). Dazu zählen auch
platte Reifen, wenn diese selbst hervorgerufen wurden
(z.B. beim Überfahren von spitzen Gegenständen). Alle Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen sowie Fahrten unter
Nichtbeachtung der Herstellerangaben sowie alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung, usw., welche die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht
wesentlich beeinträchtigen Schäden, die z.B. zurückzuführen sind auf:
Standzeiten in ungeeigneter Umgebung
den Einbau von nicht originalen Bauteilen oder
die Bemühungen des Benutzers oder dritte Personen, welche nicht von SoFlow dazu befähigt wurden, den Schaden selbst zu beheben
die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultieren
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