Vor der Inbetriebnahme / Inbetriebnahme
z Vor der Inbetriebnahme
Nehmen Sie alle Teile aus der
Verpackung und kontrollieren Sie,
ob das Gerät oder die Einzeltei-
le Schäden aufweisen. Ist dies
der Fall, benutzen Sie das Gerät
nicht. Wenden Sie sich an den
Hersteller über die angegebene
Serviceadresse. Entfernen Sie alle
Transportverpackungen. Prüfen
Sie, ob die Lieferung vollständig ist.
Ziehen Sie den Netzstecker
immer aus der Steckdose, bevor
Sie Arbeiten am Kfz - Batterielade-
gerät
durchführen.
1
Vor dem Anschluss des Ladege-
rätes ist die Bedienungsanleitung
der Batterie zu beachten.
Weiterhin sind die Vorschriften
des Fahrzeugherstellers bei einer
ständig im Fahrzeug angeschlos-
senen Batterie zu beachten. Si-
chern Sie das Kfz, schalten Sie
die Zündung aus.
Reinigen Sie die Batteriepole.
Achten Sie darauf, dass Ihre Au-
gen dabei nicht mit dem Schmutz
in Kontakt kommen.
Sorgen Sie für eine ausreichende
Belüftung.
Hinweis: Die Umgebungstempe-
ratur wird im Ladegerät gemessen.
Stellen Sie daher für eine optimale
Funktion sicher, dass die Batterie die-
selbe Temperatur wie die Umgebung
aufweist.
86
DE/AT/CH
z Inbetriebnahme
z Anschließen
Hinweis:
Beachten Sie immer die Vorschriften
des Fahrzeugherstellers bzw. des
Batterieherstellers.
Laden über Batterieklemmen:
Trennen Sie vor dem Auflade- und
Erhaltungs ladevorgang, bei einer
ständig im Fahrzeug angeschlos-
senen Batterie, zuerst das Mi-
nus - Pol - Anschlusskabel (schwarz)
des Fahrzeugs vom Minus - Pol der
Batterie. Der Minus - Pol der Batte-
rie ist in der Regel mit der Karos-
serie des Fahrzeugs verbunden.
Trennen Sie anschließend das
Plus - Pol -Anschlusskabel (rot) des
Fahrzeugs vom Plus - Pol der Bat-
terie.
Verbinden Sie das Ausgangska-
bel mit Stecker
dungskabel mit Klemmen
Klemmen Sie erst dann die
„+"- Pol - Schnell kontakt - An-
schlussklemme (rot)
Kfz - Batterieladegeräts
„+"- Pol der Batterie.
Klemmen Sie die „–"- Pol - Schnell-
kontakt- Anschlussklemme
(schwarz)
an den „–"- Pol der
21
Batterie.
Schließen Sie das Netzkabel
mit dem Verbin-
15
.
18
des
19
an den
1
12