12 Entsorgung
12.1 Produkt
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt
gebracht werden, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Jeder Besitzer von Altgeräten ist verpflichtet, Altgeräte einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die
Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Conrad stellt Ihnen folgende kostenlose
Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung (weitere Informationen auf unserer Internet-
Seite):
in unseren Conrad-Filialen
in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei
den von Herstellern und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät
ist der Endnutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. andere Pflichten für
die Altgeräte-Rückgabe und das Altgeräte-Recycling gelten.
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