Entsorgung
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol einer durch-
gestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses
Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern
in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoff-
höfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen
Sie die Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht,
das entsprechende Altgerät an Ihren Händler zu-
rückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronik-
geräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens
400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer Ver-
kaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig
Elektro- und Elektronik geräte verkaufen, sind außer-
dem verpflichtet, bis zu drei Altgeräte unentgeltlich
zurückzunehmen, auch ohne dass ein Neugerät
gekauft wird, wenn die Altgeräte in keiner Ab-
messung größer sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen
Rücknahmemöglichkeiten direkt in den Filialen und
Märkten an. Informieren Sie sich auch bei Ihrem
Händler über die Rücknahme möglichkeiten vor Ort.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
Werfen Sie Akkus nicht
in den Hausmüll!
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen
gemäß Richtlinie 2006/66/EG recycelt
werden. Batterien/Akkus sind als Sondermüll zu
be handeln und müssen daher durch entsprechende
Stellen (Händler, Fachhändler, öffentliche kommunale
Stellen, gewerbliche Entsorgungsunternehmen)
umweltgerecht entsorgt werden. Batterien/Akkus
können giftige Schwermetalle enthalten.
PDSSA 20-Li B2
Werfen Sie Batterien/Akkus daher nicht in den
Hausmüll, sondern führen Sie diese einer separaten
Sammlung zu. Geben Sie Batterien/Akkus nur im
entladenen Zustand zurück.
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht. Beachten Sie die Kennzeichnung
auf den verschiedenen Verpackungsma-
terialien und trennen Sie diese gegebe-
nenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b)
mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
DE │ AT │ CH
│
49
■