8
Außerbetriebsetzung und Entsorgung
8.1
Vorgehen bei der Außerbetriebnahme
8.2
Entsorgung und Recycling
Abb.27
MW-3000179-03
9
Energieeinsparungen
7797829 - v02 - 11052022
Vorübergehende oder endgültige Außerbetriebnahme der Klimaanlage:
1. Die Klimaanlage ausschalten.
2. Die Stromversorgung der Klimaanlage abschalten (Außen- und
Inneneinheit).
3. Den Heizungsfachmann benachrichtigen.
Warnung!
Ausbau und Entsorgung der Klimaanlage müssen von einem
qualifizierten Heizungsfachmann unter Einhaltung der geltenden
örtlichen und nationalen Vorschriften durchgeführt werden.
Energiespartipps:
Den Aufstellungsort isolieren und belüften.
Den besten Standort für die Klimaanlage wählen.
Die Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur sollte 8 °C nicht
überschreiten.
Beim Verlassen des Hauses am Abend die Klimaanlage ausschalten
oder den Sollwert anpassen, z. B. von 25 °C auf 28 °C (dies gilt für
schwere Gebäude mit hoher Trägheit).
Den Thermostat nicht zu niedrig einstellen (die Raumtemperatur sinkt
dadurch nicht schneller).
Fenster und Türen in einem klimatisierten Raum gut schließen.
Die Filter reinigen.
Die Klimaanlage regelmäßig warten.
Alle Hindernisse vor der Außeneinheit entfernen, die den Abzug der
warmen Luft behindern könnten (Wände, Pflanzen usw.).
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