3 Werksgarantie
3 Werksgarantie
Die Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte der beilie-
genden Garantiekarte. Die Garantie wird nur gewährt,
wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
1. Das Gerät muß von einem qualifizierten Fachmann
installiert worden sein. Dieser ist dafür verantwortlich,
daß alle geltenden Normen und Richtlinien bei der
Installation beachtet wurden.
2. Das Gerät muß mit einem Typenschild versehen sein,
das bestätigt, daß das Gerät durch in Belgien aner-
kannte Instanzen zugelassen wurde.
3. Während der Garantiezeit ist nur der Vaillant
Werkskundendienst autorisiert, Reparaturen oder
Veränderungen am Gerät vorzunehmen. Die
Werksgarantie erlischt, wenn in das Gerät Teile einge-
baut werden, die nicht von Vaillant zugelassen sind.
4. Damit die Garantie wirksam werden kann, muß die
Garantiekarte vollständig und ordnungsgemäß ausge-
füllt, unterschrieben und ausreichend frankiert späts-
tens fünfzehn Tage nach der Installation an uns
zurückgeschickt werden.
Während der Garantiezeit werden an dem Gerät festge-
stellte Material- oder Fabrikationsfehler von unserem
Werkskundendienst kostenlos behoben. Für Fehler, die
nicht auf den genannten Ursachen beruhen, z. B. Fehler
aufgrund unsachgemäßer Installation oder vorschrifts-
widriger Behandlung, bei Verstoß gegen die geltenden
Normen und Richtlinien der Installation, des Aufstell-
raumes oder der Belüftung, bei Überlastung, bei
Frosteinwirkung oder normalem Verschleiß oder bei
Gewalteinwirkung, übernehmen wir keine Haftung. Wenn
eine Rechnung gemäß den allgemeinen Bedingungen
des Werkvertrages ausgestellt wird, wird diese ohne vor-
herige schriftliche Vereinbarung mit Dritten (z. B.
Eigentümer, Vermieter, Verwalter etc.) an den Auftrag-
geber oder/und den Benutzer der Anlage gerichtet,
dieser übernimmt die Zahlungsverpflichtung.
Der Rechnungsbetrag ist dem Techniker des
Werkskundendienstes, der die Leistung erbracht hat, zu
erstatten.
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen während
der Garantie verlängert die Garantiezeit nicht. Nicht
umfaßt von der Werksgarantie sind Ansprüche, die über
die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen, z. B.
Ansprüche auf Schadenersatz. Gerichtsstand ist der Sitz
unseres Unternehmens. Um alle Funktionen des Vaillant
Gerätes auf Dauer sicherzustellen und um den zugelas-
senen Serienzustand nicht zu verändern, dürfen bei
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nur Original
Vaillant Ersatzteile verwendet werden!
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Bedienungsanleitung turboMAX plus R1