Haushaltsgerätemonteur müssen die Kosten der Reparatur vor Ort beim Monteur, vorzugsweise durch elektronische Zahlung,
beglichen werden.
Garantieausschluss
1. Die oben genannten Garantien gelten nicht im Falle von:
• normalem Verschleiß;
• unsachgemäßem oder zweckwidrigem Gebrauch;
• unzureichender Wartung;
• Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften;
• unfachmännischer Montage oder Reparatur durch Dritte oder den Konsumenten selbst;
• Verwendung von Nichtoriginalteilen durch den Konsumenten;
• geschäftlicher oder gewerblicher Nutzung;
• Entfernung der Seriennummer und/oder des Typenschildes.
2. Gleichzeitig gilt die Garantie nicht für normale Konsumartikel wie z.B.:
• Knethaken, Backbleche, (Kohlenstoff-)Filter u.Ä.;
• Batterien, Glühbirnen, Kohlenstofffilter, Fettfilter usw.;
• externe Verbindungskabel;
• Glaszubehör und Glasteile wie z.B. Ofentüren;
• sowie ähnliche Artikel.
3. Nicht von der Garantie abgedeckt sind Transportschäden, sofern diese nicht von Inventum verursacht wurden. Kontrollieren Sie
darum Ihr neues Gerät, bevor Sie es in Gebrauch nehmen. Sollten Sie Beschädigungen feststellen, sind diese innerhalb von fünf
Werktagen nach Ankauf beim Geschäft zu melden, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, oder beim Kundenservice von Inventum
mittels des Formulars auf der Seite www.inventum.eu/service-aanvraag. Falls Transportschäden nicht innerhalb dieser Frist gemeldet
werden, übernimmt Inventum diesbezüglich keinerlei Haftung.
4. Von der Garantie und/oder einem Ersatz ausgeschlossen sind: Defekte, Verlust oder Beschädigung des Gerätes infolge eines Vorfalls,
der normalerweise von der Hausratversicherung abgedeckt ist.
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