Sicherheitshinweise
2-3. Prüfung auf Vorhandensein von
Kältemittel
• Der Bereich muss mit einem
entsprechenden Kältemitteldetektor vor
und während der Arbeiten überprüft
werden, um sicherzustellen, dass der
Techniker über eine mögliche brennbare
Atmosphäre informiert wird.
• Es ist sicherzustellen, dass die
verwendeten Leck-Detektoren für die
Verwendung mit brennbaren Kältemitteln
geeignet sind, d. h. dass sie funkenfrei,
angemessen versiegelt und eigensicher
sind.
• Für den Fall, dass Kältemittel ausgelaufen
sind bzw. verschüttet wurden, lüften Sie
sofort den Bereich und halten Sie sich
mit dem Rücken gegen den Wind und
entfernt von der Austrittsstelle.
• Für den Fall, dass Kältemittel ausgelaufen
sind bzw. verschüttet wurden,
benachrichtigen Sie Personen, die sich
in Windrichtung des ausgelaufenen/
verschütteten Produkts befi nden, isolieren
Sie den umgebenden Gefahrenbereich,
und halten Sie unbefugte Personen fern.
2-4. Vorhandensein eines Feuerlöschers
• Wenn Arbeiten mit offener Flamme
an den Kühlanlagen oder damit
verbundenen Teilen durchgeführt
werden sollen, müssen geeignete
Feuerlöscheinrichtungen griffbereit sein.
• Ein Pulverfeuerlöscher oder ein CO
Feuerlöscher muss in der Nähe des
Ladebereichs griffbereit sein.
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2-5. Keine Zündquellen
• Personen, die Arbeiten an einem
Kältesystem durchführen, zu denen
eine Offenlegung von Rohren gehört,
die brennbare Kältemittel enthalten
oder enthalten haben, dürfen keine
Zündquellen verwenden, die zu einer
Brand- oder Explosionsgefahr führen
können. Die betreffende Person darf bei
der Durchführung dieser Arbeiten nicht
rauchen.
• Alle möglichen Zündquellen, darunter
das Rauchen von Zigaretten, sollten
ausreichend weit weg vom Ort der
Installation, Reparatur, Beseitigung und
Entsorgung gehalten werden, wenn die
Möglichkeit besteht, dass brennbare
Kältemittel an den umgebenden Raum
freigegeben werden können.
• Vor Beginn der Arbeiten muss die Gegend
um die Ausrüstung herum inspiziert
werden, um sicherzustellen, dass keine
Brand- oder Zündgefahr vorhanden ist.
• „Rauchen verboten!"-Schilder müssen
aufgestellt werden.
2-6. Belüfteter Bereich
• Es ist sicherzustellen, dass der Bereich im
Freien ist oder ausreichend belüftet wird,
bevor in das System eingegriffen oder
Arbeiten mit offener Flamme durchgeführt
werden.
• Eine gewisse Belüftung muss während
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des Zeitraums, in dem die Arbeiten
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durchgeführt werden, aufrecht erhalten
bleiben.
• Die Belüftung sollte eventuell
freigegebenes Kältemittel gefahrlos
aufl ösen und vorzugsweise nach außen in
die Atmosphäre abgeben.