• Flachkanal: benutzen Sie einen Kanal der mind. 180 x 95 mm groß ist.
• Bei Ableitung über eine Hohlwand durch die Außenfassade ist darauf zu achten, dass der Abluftkanal die Hohlwand
vollständig überbrückt und mit leichtem Abwärtsgefälle nach außen verlegt wird.
• Es wird empfohlen, in dem Kanal eine Rückschlagklappe zu montieren, um Windeinfall zu verhindern.
• Benutzen Sie eine Schlauchklemme und ein Aluminium-Klebeband zur Herstellung von luftdichten Verbindungen.
• Verwenden Sie bei einer Ableitung über das Dach eine doppelwandige Dachdurchführung mit ausreichendem
• Durchlass und möglichst gernigem Druckverlust (< 25 Pa Druckverlust bei 800 m³/h Volumenstrom).
• Schließen Sie niemals an einen noch aktiven Schornstein an!
• Sorgen Sie für ausreichende Zuluft. Die Zuführung von Frischluft kann erfolgen, indem man ein Fenster auf Schräg stellt
oder eine Außentür etwas öffnet.
Achtung:
Vergiftungsgefahr! Gemäß der aktuellen Feuerungsverordnung (§4 Abs. 2 FeuVO) dürfen eine raumluftabhängige
Feuerstätte (Holz-, Kohleofen, Gastherme, etc.) und ein Abluft-Dunstabzugshaube nur dann gleichzeitig betrieben
werden, wenn ein Druckausgleich ausschließlich durch Frischluftzufuhr gewährleistet ist. Grund dafür ist, dass bei einem
Verbrennungsvorgang in geschlossenen Räumen ein Unterdruck entstehen kann, wenn ein Abluftsystem aktiviert ist, d.h.
der Abluftventilator zieht aus der Feuerstätte die gefährlichen Gase, wie z.B. Kohlenmonoxid, die lebensbedrohlich auf
den Menschen wirken können. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrem Schornsteinfeger, ob er eine Zwangszuluft, z. B.
in der Form eines Fensterkontaktschalters, vorschreibt. Nehmen Sie die Anlage sonst nicht in Betrieb!
DE 8