Sie dürfen das Gerät nicht in Betrieb nehmen, bevor
Sie diese Betriebsanleitung gelesen, alle angegebe-
nen Hinweise beachtet und das Gerät wie beschrie-
ben montiert haben.
Anleitung für künftige Verwendungen aufbewahren.
Inhalt
EG-Konformitätserklärung
entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Hiermit erklären wir
ATIKA GmbH & Co. KG
Schinkelstraße 97
59227 Ahlen - Germany
in alleiniger Verantwortung, dass das Produkt
Brennholz-Wippsäge BWS 400
Seriennummer: siehe letzte Seite
konform ist mit den Bestimmungen der o. a. EG-Richtlinien, sowie mit den
Bestimmungen folgender weiterer Richtlinien:
2004/108/EG und 2006/95/EG
Folgende harmonisierte Normen wurden angewandt:
EN 60204-1:2006; EN 1870-6:2002+A1:2009; EN 55014-1:2006;
EN 55014-2:1997+A1; EN 61000-3-2:2006: EN 61000-3-11:2000
EG-Baumusterprüfung durchgeführt durch:
TÜV Rheinland Product Safety GmbH
Aufbewahrung der technischen Unterlagen:
ATIKA GmbH & Co. KG - Technisches Büro - Schinkelstr. 97
59227 Ahlen - Germany
Ahlen, 26.05.2010
2
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A. Pollmeier, Geschäftsleitung
Lieferumfang
•
1 Brennholz-Wippsäge
(vormontierte Geräteeinheit)
•
1 Sägeblatt (∅ 400 mm)
•
1 Wippe
•
2 Handgriffe
•
1 Sägeblattverkleidung
Überprüfen Sie nach dem Auspacken den Inhalt des Kartons auf
2
Vollständigkeit
2
evtl. Transportschäden
2
Teilen Sie Beanstandungen umgehend dem Händler, Zulieferer bzw. Herstel-
2
ler mit. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
2
3
Geräuschkennwerte
3
3
DIN EN ISO 3746 / DIN EN ISO 11202 / ISO 7960 Anhang A
3
Einsatz der Maschine als Brennholz-Wippsäge mit serienmäßigem Sägeblatt.
5
Schalleistungspegel
5
Bearbeitung
L
5
WA
Messunsicherheitsfaktor: 4 dB
6
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich
6
auch sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es einen Zusammenhang
6
zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig
7
abgeleitet werden, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder
7
nicht. Faktoren, welche den derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissions-
7
pegel beeinflussen können, beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart
7
des Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen
und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können
7
ebenso von Land zu Land variieren. Diese Information soll jedoch den Anwender
7
befähigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
8
8
Betriebszeiten
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002 dürfen
Brennholz-Wippsägen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten,
Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und
Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem
Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen
sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb genommen
werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärmschutz.
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme die
Betriebsanleitung und
Sicherheitshinweise
lesen und beachten.
Verletzungsgefahr der
Finger
durch das Sägeblatt.
Augen- und Gehör-
schutz tragen
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll. Geräte,
Zubehör und Verpackung einer umweltfreundlichen Wie-
derverwertung zuführen.
Gemäß der europäischen Richtlinie 2002/96/EG über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Elektrogeräte getrennt gesammelt und
einer
umweltgerechten
werden.
•
1 Abdeckung
1 Auflagenverlängerung
•
•
1 Sägeblattabdeckung
•
1 Längsanschlag
•
Montagezubehör
•
Betriebsanleitung
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz
= 98 dB(A)
L
= 96 dB(A)
PA
Vor Reparatur-, War-
tungs- und Reinigungs-
arbeiten Motor abstel-
len und Netzstecker
ziehen.
Schutzhandschuhe
und
Hände
tragen.
Schutzschuhe tragen!
Wiederverwertung
zugeführt