• Wenn die Abzugshaube gleich-
zeitig mit Geräten verwendet
wird, die Gas oder andere
Brennstoffe benutzen, muss
im Raum eine ausreichende
Belüftung vorhanden sein (gilt
nicht für Geräte, die nur Luft
in den Raum ablassen).
Informationen zur Entsorgung
• Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw.
Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet.
Das Gerät darf deshalb nur
getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt
und zurückgenommen
werden, es darf also nicht
in den Hausmüll gegeben
werden. Das Gerät kann z.
B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei
einem Vertreiber (siehe zu
deren Rücknahmepflichten in
Deutschland unten) abgegeben
werden. Das gilt auch für alle
Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt
werden darf, müssen
alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät
getrennt werden, die nicht
vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der
Endnutzer ist zudem
selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf
dem Altgerät zu löschen.
• Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien
zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet
sind. Entsorgen Sie solche
Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht
im Hausmüll sondern
über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt-
und Gesundheitsschutz auch
elektrische und elektronische
Geräte.
Folgende Hinweise gelten
ergänzend in Deutschland
• Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder
sonst geschäftlich an Endnutzer
abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Geräts
ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das
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