im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät
er-füllt, am Ort der Abgabe oder
in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen
zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind
(kleine Elektrogeräte), im
Einzelhandelsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen;
die Rücknahme darf in diesem
Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes
geknüpft, kann aber auf
drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch
der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert
wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für
den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten
gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von
Fernkommunikations-mitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und
10
Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamt-
lagerundversandflächen
für Lebensmittel vorhalten,
die den oben genannten
Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche
Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann
aber auf Wärmeüberträger
(z. B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und
Geräte, die Bildschirme mit
einer Oberfläche von mehr
als 100 cm² enthalten, und
Geräte beschränkt, bei denen
mindestens eine der äußeren
Abmessungen mehr als 50
cm beträgt. Für alle übrigen
Elektro- und Elektronikgeräte
muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die
der Endnutzer zurückgeben
will, ohne ein neues Gerät zu
kaufen.
2. GEBRAUCH
• Die Abzugshaube wurde ausschließlich
für den häuslichen Gebrauch entwickelt,
um Kochdünste zu beseitigen.
• Die Haube darf nur für die ihr zuge-
dachten Zwecke benutzt werden.
• Unter der eingeschalteten Haube keine
offenen Flammen benutzen.
• Die Flamme so regulieren, dass sie
nicht über den Boden des Kochgeschirrs
hinausreicht.
• Fritteusen müssen während des Ge-