12. Entsorgung
VERPACKUNG
Ihr Gerät befindet sich zum Schutz vor Transportschäden in einer Verpackung. Verpackungen sind aus Ma-
terialien hergestellt, die umweltschonend entsorgt und einem fachgerechten Recycling zugeführt werden
können.
GERÄT nur für Deutschland
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Elektro- bzw. Elektronikgeräte dürfen nicht im
normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind vom Endnutzer am Ende ihrer Lebenserwartung einer
vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Endnutzer haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfas-
sungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und einer separaten Sammlung zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens Quadratmetern
sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens Quadratmetern,
die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen End-
nutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzuneh-
men und auf Verlangen des Endnutzers unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als Zentimeter sind, im Ein-
zelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten alle Lager- und Versand-
flächen für Elektro- und Elektronikgeräte des Vertreibers als Verkaufsfläche sowie alle Lager- und Verkaufs-
flächen des Vertreibers als Gesamtverkaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln bei Abgabe des neuen Elektro- bzw. Elektronikgerätes durch Auslieferung bei
einem privaten Haushalt die unentgeltliche Abholung des Altgerätes bei diesem Ort der Abgabe auf Gerä-
te der Kategorien , und der Anlage zu § Abs. ElektroG beschränkt (Wärmeüberträger, Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als Quadratzentimetern enthalten,
Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Erfassungsstellen sowie ggf. weitere Annahme-
stellen für die Wiederverwendung der Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Kommu-
nalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten vor der Rückgabe alle Daten extern gesichert und von dem
Altgerät dauerhaft und unwiderruflich gelöscht werden. Endnutzer sind ausschließlich selbst dafür verant-
wortlich, dass alle personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten gelöscht sind.
GERÄT für alle anderen deutschsprachigen Länder
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Altgeräte dürfen nicht im normalen Hausmüll
entsorgt werden.
Entsprechend Richtlinie //EU ist das Gerät am Ende seiner Lebensdauer einer geordneten Entsorgung
zuzuführen.
Dabei werden im Gerät enthaltene Wertstoffe der Wiederverwertung zugeführt und die Belastung der Um-
welt und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit vermieden.
Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elektroschrott oder einem Wertstoffhof ab.
Wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihr örtliches Entsorgungsunternehmen oder Ihre kommunale Ver-
waltung.
DE
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