INFORMATIONEN FÜR DIE ANWENDER gemäß der
Gesetzesverordnung Nr. 49 vom 14. März 2014 „Umsetzung
der Richtlinie 2012/19/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte (WEEE)"
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem
Gerät weist darauf hin, dass das Produkt am Ende seiner
Nutzungsdauer getrennt von anderen Abfällen gesammelt
werden muss. Der Benutzer muss daher die Geräte mit ihren
wesentlichen Komponenten, die das Ende ihrer Lebensdauer
erreicht haben, zu den entsprechenden Sammelstellen für
die getrennte Sammlung von Elektronik- und Elektroschrott
bringen oder sie beim Kauf neuer Geräte gleicher Art im
Verhältnis 1:1 oder 1:0 für Geräte mit einer Seite größer als
25 cm an den Händler zurückgeben. Eine ordnungsgemäße
getrennte Sammlung für die anschließende Inbetriebnahme
der
Behandlung und umweltgerechten Entsorgung wird dazu
beitragen, mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und
Gesundheit zu vermeiden und das Recycling der Materialien,
aus denen die Geräte bestehen, zu unterstützen. Die
unrechtmäßige Entsorgung des Produkts durch den Benutzer
beinhaltet die Anwendung von Verwaltungsstrafen gemäß
Gesetzesverordnung Nr. 49 vom 14. März 2014.
Entsorgung der Batterien und des Adapters
Die Batterien und/oder den Adapter nicht in die
Sammelbehälter für Hausmüll werfen.
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zurückgegebenen
Geräte
zur
Wiederverwertung,