Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte
Artikel XII
Laut der „Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte" darf kein Unternehmen oder
Benutzer ohne Erlaubnis durch die NCC Folgendes nicht: die Frequenz ändern, die Übertragungsleistung
verbessern oder die ursprünglichen Eigenschaften sowie die Leistung für ein zugelassenes energiearmes
Funkfrequenzgerät ändern.
Artikel XIV
Energiearme Funkfrequenzgeräte dürfen die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen oder gesetzlich zulässige
Kommunikation stören. Andernfalls muss der Benutzer den Betrieb sofort einstellen, bis keine Störung mehr
auftritt. Besagte gesetzlich zulässige Kommunikation bedeutet Funkkommunikation, die in Übereinstimmung
mit dem Telekommunikationsgesetz erfolgt.
Energiearme Funkfrequenzgeräte müssen für Störung durch gesetzlich zulässige Kommunikation oder Geräte
mit ISM-Funkwellenstrahlung empfänglich sein.
Tabelle der Produktenergiezustände
Dieses Produkt, gemäß Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Produkte, Richtlinie 2009/125/EG und den Vorschriften für die umweltgerechte Gestaltung
energieverbrauchsrelevanter Produkte und Energieinformationen (Änderung) (EU Exit) 2020, entspricht
den folgenden Normen oder Dokumenten: Verordnung (EG) Nr. 1275/2008, in der durch Verordnung (EU)
Nr. 801/2013 geänderten Fassung.
Erforderliche Energiezustandsinformationen
Stromverbrauch im angegebenen Energiemodus bei
einem Eingang von 230 V/50 Hz
Zeit, nach der das Gerät automatisch in den Modus
geschaltet wird
Stromverbrauch im Netzwerk-Standby, wenn alle
drahtgebundenen Netzwerkanschlüsse verbunden
und alle drahtlosen Netzwerkanschlüsse aktiviert sind,
bei einem Eingang von 230 V/50 Hz
Deaktivierungs-/Aktivierungsverfahren für den
Netzwerkanschluss. Das Deaktivieren aller Netzwerke
aktiviert den Standby-Modus.
Namen und Inhalt der giftigen oder gefährlichen Stoffe oder Elemente
Blei (Pb)
Name des Teils
PCBs
X
Metallteile
X
Kunststoffteile
O
Lautsprecher
X
Kabel
X
Diese Tabelle wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von SJ/T 11364 erstellt.
O: Gibt an, dass dieser giftige oder gefährliche Stoff, der in allen homogenen Materialien für dieses Teil
enthalten ist, unter den Grenzwerten gemäß GB/T 26572 liegt.
X: Gibt an, dass dieser giftige oder gefährliche Stoff, der in mindestens einem der homogenen
Materialien enthalten ist, die für dieses Teil verwendet wurden, über den Grenzwerten gemäß
GB/T 26572 liegt.
Z UL AS S U NGS - U ND REC HT L IC H E H I NW E I SE
Quecksilber
Kadmium
(Hg)
(Cd)
O
O
O
O
O
O
O
O
O
O
Standby
< 0,5 W
< 2 Stunden
N/A
Gemäß Anhang II 3(a) der Verordnung 801/2013 („Los 26" Änderung
von 1275/2008) gilt die Anforderung zum Deaktivieren eines
drahtlosen Anschlusses „nicht für Produkte, die ausschließlich
für die Nutzung über eine einzige drahtlose Netzwerkverbindung
bestimmt sind und nicht über drahtgebundene
Netzwerkverbindungen verfügen".
Gefährliche Stoffe oder Elemente
Sechswertiges
Chrom (CR(VI))
O
O
O
O
O
|
5
D E U
Energiemodi
Netzwerk-Standby
Bose drahtlos < 2,0 W
< 20 Minuten
< 2,0 W
Polybromiertes
Polybromiertes
Biphenyl
Diphenylether
(PBB)
O
O
O
O
O
(PBDE)
O
O
O
O
O