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Beschikbare talen

Beschikbare talen

Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind (kleine
Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem
Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes geknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den
Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager- und -
versandflächen für Lebensmittel vorhalten, die den
oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die
unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z. B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
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gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein
neues Gerät zu kaufen.
Rücknahmepflichten von Vertreibern und
andere Möglichkeiten der Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten in der Region
Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte
verkaufen, sind verpflichtet, bei der Lieferung von
Neugeräten Altgeräte desselben Typs, die im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie die
Neugeräte erfüllen, kostenlos vom Endverbraucher
zurückzunehmen. Dies gilt auch bei der Lieferung
von neuen Elektro- und Elektronikgeräten oder
beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet, Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind (Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder in
unmittelbarer Nähe kostenlos zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht vom Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes abhängig
gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
kann auch auf Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.
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