Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Ge-
währleistung nicht verlängert. Dies
gilt auch für ersetzte und reparier-
te Teile. Eventuell schon beim Kauf
vorhandene Schäden und Mängel
müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden. Nach Ablauf der
Garantiezeit anfallende Reparatu-
ren sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen
Qualitätsrichtlinien sorgfältig produ-
ziert und vor Anlieferung gewissen-
haft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Mate-
rial- oder Fabrikationsfehler. Diese
Garantie erstreckt sich nicht auf Pro-
duktteile, die normaler Abnutzung
74
DE/AT/CH
ausgesetzt sind und daher als Ver-
schleißteile angesehen werden kön-
nen oder für Beschädigungen an
zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter,
Akkus oder die aus Glas gefertigt
sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das
Produkt beschädigt, nicht sachge-
mäß benutzt oder gewartet wurde.
Für eine sachgemäße Benutzung
des Produkts sind alle in der Bedie-
nungsanleitung aufgeführten Anwei-
sungen genau einzuhalten. Verwen-
dungszwecke und Handlungen, von
denen in der Bedienungsanleitung
abgeraten oder vor denen gewarnt
wird, sind unbedingt zu vermeiden.