Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer LIDL-Filiale zurück.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m
2
für Elektro- und Elektronikgeräte. Das
Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m
2
, sofern sie
dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von mindestens
400 m
2
für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer
Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
2
. Generell haben
Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von
Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im
Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als
50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
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