Entsorgung
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien sind recycelbar,
entsorgen Sie diese getrennt für eine bessere Abfallbehandlung.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produktes erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfalltrennung, diese
sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und
Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts
an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden
können.
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