ENTSORGUNG
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Das Verpackungsmaterial umweltgerecht entsor-
gen und der Wertstoffsammlung zuführen.
Batterien dürfen nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien einer
getrennten Sammlung zuzuführen. Batterien
können unentgeltlich bei einer Sammelstelle der
Gemeinde/des Stadtteils oder im Handel abgege-
ben werden, damit sie einer umweltschonenden
Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen zugeführt werden können.
Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können
giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen,
die gesundheitsschädigende Wirkungen auf
Menschen, Tiere und Pflanzen haben. Batterien
nur in entladenem Zustand abgeben. Wenn
möglich wiederaufladbare Batterien anstelle von
Einwegbatterien verwenden.
Das nebenstehende Symbol (durchgestrichene
Mülltonne mit Unterstrich) bedeutet, dass Altge-
räte nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme gehören. Besit-
zer von Altgeräten haben Altbatterien aus dem
Altgerät zu entnehmen und separat zu entsorgen
(siehe auch Abschnitt zur Batterieentsorgung).
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushal-
ten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder
bei den von Herstellern und Vertreibern im Sinne
des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen
unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind
auch Geschäfte, die Elektro- und Elektronikgerä-
te auf dem Markt bereitstellen.
06.10.2022 13:41:13
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