Entsorgung
Werfen Sie das Gerät nicht in den Hausmüll!
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei.
Schonen Sie die Umwelt und entsorgen
Sie fachgerecht.
Die Verpackungsmaterialien sind nach
umweltverträglichen und entsorgungs-
technischen Gesichtspunkten ausgewählt
und deshalb recyclebar. Entsorgen Sie
nicht mehr benötigte Verpackungs materialien gemäß
den örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht. Beachten Sie die
Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungsmaterialien und trennen
Sie diese gegebenenfalls gesondert.
Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender
Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum. Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Kassenbon gut auf. Dieser wird
als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfehler
auf, wird das Produkt von uns – nach unserer Wahl
– für Sie kostenlos repariert, ersetzt oder der Kauf-
preis erstattet. Diese Garantieleistung setzt voraus,
dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte Ge-
rät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und
schriftlich kurz beschrieben wird, worin der Mangel
besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vor-
handene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
PDWE 8 B2