Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, ein entsprechendes Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
sowie Lebensmittelhändler, die regelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte ver-
kaufen, sind verpflichtet, bis zu drei Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen,
auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in keiner Ab-
messung größer als 25 cm sind. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglichkeiten
direkt in den Filialen und Märkten an.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren
Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich ist, entnehmen Sie die
alten Batterien oder Akkus bevor Sie das Altgerät zur Entsorgung zurück geben
und führen Sie sie einer separaten Sammlung zu. Bei fest eingebauten Akkus
ist bei der Entsorgung darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält.
Der fest eingebaute Akku dieses Gerätes kann zur Entsorgung
nicht entfernt werden.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Verpackung entsorgen
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und
entsorgungs technischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb
recyclebar. Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungs-
materialien gemäß den örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten Sie die
Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien
und trennen Sie diese gegebenenfalls gesondert. Die Verpa-
ckungsmaterialien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
SPR 600 A1
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