Beachten Sie die Kennzeichnung
der Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung: 1–7:
Kunststoffe/20–22: Papier und
Pappe/80–98: Verbundstoffe .
Produkt:
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung .
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn
es ausgedient hat, im Interesse
des Umweltschutzes nicht in den
Hausmüll, sondern führen Sie es
einer fachgerechten Entsorgung
zu . Über Sammelstellen und deren
Öffnungszeiten können Sie sich
bei Ihrer zuständigen Verwaltung
informieren .
Defekte oder verbrauchte Batterien/Akkus
müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EG und
deren Änderungen recycelt werden . Geben
Sie Batterien/Akkus und/oder das Produkt
über die angebotenen Sammeleinrichtungen
zurück .
Umweltschäden durch
falsche Entsorgung der
Batterien/Akkus!
DE/AT/CH
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