9. HAFTPFLICHTEN
Alle Haftpflichten hinsichtlich Verbraucher und Dritten, die sich ergeben könnten aus dem nicht Nachkommen aller in
dieser Gebrauchsanweisung vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften, können keinesfalls zu Lasten des Fabrikanten
gehen. Bei Nichtbefolgung dieser Sicherheitsvorschriften schützt der Benutzer des Geräts, oder andere Personen, die
diesen Sicherheitsvorschriften nicht nachgekommen sind, den Fabrikanten gegen alle Haftpflichten, die Ihm zu Lasten
gelegt werden können.
19