kann hierfür auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne
des nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durchführt.
Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektro-
bestandteile.
8.2 Entsorgung der Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und entsorgungstechnischen
Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recyclebar. Die Rückführung der Verpackung in
den Materialkreislauf spart Rohstoffe und verringert das Abfallaufkommen.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien gemäß den örtlich geltenden
Vorschriften.
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Gesetzlicher Gewährleistungszeitraum
GLORIA gewährt in allen EU-Mitgliedsstaaten für alle ihre Elektrokleingeräte die gesetzliche
Gewährleistung (2 Jahre) auf alle nicht dem Verschleiß unterliegenden Gerätekomponenten.
In allen Nicht-EU-Staaten fragen Sie bitte Ihren Fachhändler.
Diese Gewährleistung setzt voraus, dass das Gerät in Übereinstimmung mit der Betriebsanlei-
tung bestimmungsgemäß verwendet wurde, sowie NUR Original GLORIA Zubehör und
Ersatzteile als auch Verbrauchsmaterialien verwendet wurden.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind normaler Verschleiß sowie Schäden, die auf fal-
sches Bedienen oder unsachgemäßes Behandeln des Gerätes zurückzuführen sind.
Technische Änderungen vorbehalten!
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