3.2.1 Schwellentemperatur für Frost (Frostschutz Grenztemperatur)
HINWEIS
Zerstörung von heizwasserführenden Anlagenteilen bei zu niedrig eingestellter
Schwellentemperatur für Frost und Raumtemperaturen unter 0 °C!
▶ Grundeinstellung der Schwellentemperatur für Frost (5 °C) darf nur durch die
Fachkraft angepasst werden.
▶ Schwellentemperatur nicht zu niedrig einstellen.
Schäden durch eine zu niedrig eingestellte Schwellentemperatur für Frost sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen!
▶ Ohne Außentemperaturfühler ist kein sicherer Anlagenfrostschutz möglich.
Die Einstellung Raum bietet keinen absoluten Frostschutz, weil z. B. in Fassaden ver-
legte Rohrleitungen einfrieren können. Wenn ein Außentemperaturfühler installiert
ist, kann unabhängig von der eingestellten Regelungsart der Frostschutz der gesam-
ten Heizungsanlage gewährleistet werden:
▶ Im Menü Frostschutz entweder Außen oder Raum und außen einstellen (
3.3
Warmwasser
WARNUNG
Verbrühungsgefahr durch heißes Wasser!
Wenn die thermische Desinfektion zur Vermeidung von Legionellen freigeschaltet ist
oder die maximale Speichertemperatur (WW-Temp. Max. oder Speicher Max.) auf
über 60 °C eingestellt ist:
▶ Alle Betroffenen informieren und sicherstellen, dass eine Mischvorrichtung ins-
talliert ist.
RC200.2 – 6721853762 (2023/07)
Servicemenü
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).