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Wartung Und Pflege; Hinweise Zum Umweltschutz; Kontaktinformationen - APA 13496 Gebruiksaanwijzing

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Advertenties

Trennen Sie die Geräte nach dem Ladevorgang in umgekehrter
Reihenfolge.
Stellen Sie hierbei sicher, dass die Batterie Ihres Fahrzeugs
nicht vollständig entladen wird.
Befestigung:
Die Akku-Werkstattleuchte ist oben mit einem ausklappbaren
Haken ausgestattet, um ein freihändiges Arbeiten zu ermöglichen.
Als zusätzlich Befestigungsmöglichkeit hat die Leuchte noch
einen schwenkbaren Magnetfuß und eine Magnethalterung auf
der Rückseite.
Schieben oder ziehen Sie den Magnetfuß nicht über
empfi ndliche Oberfl ächen, die dadurch beschädigt werden
können.

7. WARTUNG UND PFLEGE

Reinigung
Reinigen Sie die Akku-Werkstattleuchte mit einem nur leicht feuchten,
weichen Tuch und einem milden Reinigungsmittel. Stellen Sie sicher,
dass keine Reinigungsmittel oder Flüssigkeiten in das Gerät eindringen.
Verwenden Sie keine scharfen Reinigungsmittel, Lösemittel, Benzin etc.
Aufbewahrung
Bewahren Sie die Akku-Werkstattleuchte an einem trockenen Ort auf.
Setzen Sie die Leuchte weder Feuchtigkeit, Öl, Staub, Schmutz, hohen
Temperaturen, starker Vibration noch mechanischer Belastung aus.
Laden Sie den Akku der Werkstattleuchte komplett auf, bevor Sie die
Akku-Werkstattleuchte lange Zeit nicht benutzen.

8. Hinweise zum Umweltschutz

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeu-
tet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpfl ichtet, Elektro- und Elektronikgerät
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Sied-
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf die-
se Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien
und
Akkumulatoren,
Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen Ent-
sorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öff entlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Alt-
geräten ist unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von min-
destens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elek-
tro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 m² für
die
nicht
fest
vom
Elektro- und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von min-
destens 800 m². Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltli-
che Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglich-
keiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines
Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion
erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglich-
keit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens
eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der
Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüg-
lich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen
davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei ei-
ner Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass
dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die
Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und Kommunikati-
onstechnik, wie zum Beispiel Computer oder Smartphones, enthalten
häufig personenbezogene Daten. Verbraucher sind selbst dafür verant-
wortlich, diese vor der Abgabe der Geräte zu löschen.
Batterien und Akkus dürfen nicht zusammen mit dem Haus-
müll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich dazu ver-
pflichtet, Batterien und Akkus einer getrennten Sammlung
zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer Sammelstelle Ihrer
Gemeinde/Ihres Stadtteils oder im Handel abgegeben werden, damit
sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewin-
nung von wertvollen Rohstoffen zugeführt werden können.
Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe in
die Umwelt gelangen, die gesundheitsschädigende Wirkungen auf
Menschen, Tiere und Pflanzen haben.
In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus müssen nach Mög-
lichkeit getrennt von ihnen entsorgt werden. Geben Sie Batterien und
Akkus nur in entladenem Zustand ab.
Verwenden Sie, wenn möglich, wiederaufladbare Batterien anstelle
von Einwegbatterien.
(Sofern zutreffend:)
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der Entsorgung
die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Ein Kurz-
schluss kann zu einem Brand oder einer Explosion führen. Batterien
mit erhöhtem Schadstoffgehalt sind zudem mit den folgenden Zeichen
gekennzeichnet:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei

9. KONTAKTINFORMATIONEN

EAL GmbH
Otto-Hausmann-Ring 107
42115 Wuppertal, Deutschland
+49 (0)202 42 92 83 0
+49 (0) 202 42 92 83 – 160
info@eal-vertrieb.com
www.eal-vertrieb.com
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