de - Sicherheitshinweise und Warnungen
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Sachgemäßer Gebrauch
Die maximale Beladungsmenge beträgt für PWM 912 - 12 kg, für
PWM 916 - 16 kg und für PWM 920 - 20 kg Trockenwäsche. Die teil-
weise geringeren Beladungsmengen für einzelne Programme können
Sie dem Kapitel „Programmübersicht" entnehmen.
Entfernen Sie vor der Inbetriebnahme die Transportsicherungen der
Waschmaschine (siehe Kapitel „Installation", Abschnitt „Transportsi-
cherung entfernen"). Beim Schleudern kann eine nicht entfernte
Transportsicherung die Waschmaschine und nebenstehende Möbel
oder Geräte beschädigen.
Versuchen Sie nie, die Fülltür der Waschmaschine gewaltsam zu
öffnen. Die Fülltür lässt sich nur öffnen, wenn ein entsprechender Hin-
weis im Display angezeigt wird.
Drücken Sie die schwingende Einheit der Maschine nicht nach hin-
ten, während die Maschine läuft.
Beim Schließen der Fülltür besteht zwischen Türrahmen und Trom-
melöffnung sowie an den Scharnieren Quetsch- und Schergefahr.
Achtung: Das Verschließen der Fülltür erfolgt automatisch beim Star-
ten der Maschine!
Schließen Sie den Wasserhahn bei längerer Abwesenheit (z. B. Ur-
laub), vor allem dann, wenn sich in der Nähe der Waschmaschine
kein Bodenablauf (Gully) befindet.
Achten Sie darauf, dass keine Fremdkörper (z. B. Nägel, Nadeln,
Münzen, Büroklammern) mitgewaschen werden. Fremdkörper können
Gerätebauteile (z. B. Laugenbehälter, Waschtrommel) beschädigen.
Beschädigte Bauteile können wiederum Wäscheschäden verursa-
chen.
Bei richtiger Waschmitteldosierung ist ein Entkalken der Waschma-
schine nicht erforderlich. Falls Ihre Waschmaschine dennoch so stark
verkalkt sein sollte, dass ein Entkalken notwendig wird, verwenden
Sie Spezial-Entkalkungsmittel mit Korrosionsschutz. Diese Spezial-
Entkalkungsmittel erhalten Sie über Ihren Miele Fachhändler oder
beim Miele Kundendienst. Halten Sie die Anwendungshinweise des
Entkalkungsmittels streng ein.
Textilien, die mit lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln behandelt
wurden, müssen vor dem Waschen mit klarem Wasser ausgespült
werden. Dabei ist zu beachten, dass Lösemittelrückstände nur unter
der Berücksichtigung der lokalen Gesetzgebung in das Abwasser ge-
leitet werden dürfen.
Verwenden Sie niemals lösemittelhaltige Reinigungsmittel (z. B.
Waschbenzin) in der Waschmaschine. Gerätebauteile können be-
schädigt werden und giftige Dämpfe auftreten. Es besteht Brand-
und Explosionsgefahr!