Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien bei der Mülltrennung.
Kennzeichnung mit den Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit fol-
b
gender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe/20–22: Papier und Pappe/80–98:
a
Verbundstoffe
Der Grüne Punkt kennzeichnet Verkaufsverpackungen, die vom du-
alen Sammel- und Verwertungssystem gemäß Verpackungsverord-
nung entsorgt bzw. recycelt werden.
Verpackung umweltgerecht entsorgen (siehe Kapitel „Entsorgung")
Gerät umweltgerecht entsorgen (siehe Kapitel „Entsorgung)
Zeigt die korrekte aufrechte Position der Transportverpackung an.
Mit diesem Symbol markierte Produkte erfüllen die Anforderungen
der EU-Richtlinien (siehe Kapitel „Konformitätsinformation").
2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Dieses Gerät dient zum Kühlen von Lebensmitteln.
Dieses Gerät ist für den Gebrauch im Haushalt und in ähnlichen
Anwendungsbereichen vorgesehen wie z.B.:
– Personalküchenbereichen in Läden, Büros und anderen Ar-
beitsbereichen;
– in der Landwirtschaft und von Gästen in Hotels, Motels und
anderen Unterkünften;
– Frühstückspensionen;
– im Catering und ähnlichem Großhandelseinsatz.
Bei Einsatz in gewerblichen Bereichen sind die dort gültigen Be-
stimmungen einzuhalten.
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