Für Europa:
Frequenzband des Betriebs 2.400 bis 2.483,5 MHz.
Maximale Sendeleistung weniger als 20 dBm EIRP.
Dieses Symbol bedeutet, dass das Produkt nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf,
sondern bei einer geeigneten Sammelstelle für das Recycling abgegeben werden muss.
Die ordnungsgemäße Entsorgung und das Recycling tragen dazu bei, die natürlichen
Ressourcen, die Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Weitere Informationen zur
Entsorgung und zum Recycling dieses Produkts erhalten Sie von Ihrer zuständigen
Kommune, Ihrem Entsorgungsdienst oder dem Geschäft, in dem Sie dieses Produkt
gekauft haben.
Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte
Artikel XII
Laut der „Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte" dürfen Unternehmen
oder Benutzer ohne Erlaubnis durch die NCC Folgendes nicht: die Frequenz ändern, die
Übertragungsleistung verbessern oder die ursprünglichen Eigenschaften sowie die Leistung für
ein zugelassenes energiearmes Funkfrequenzgerät ändern.
Artikel XIV
Energiearme Funkfrequenzgeräte dürfen die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen oder gesetzlich
zulässige Kommunikation stören. Andernfalls muss der Benutzer den Betrieb sofort einstellen,
bis keine Störung mehr auftritt. Besagte gesetzlich zulässige Kommunikation bedeutet
Funkkommunikation, die in Übereinstimmung mit dem Telekommunikationsgesetz erfolgt.
Energiearme Funkfrequenzgeräte müssen für Störung durch gesetzlich zulässige
Kommunikation oder Geräte mit ISM-Funkwellenstrahlung empfänglich sein.
Versuchen Sie NICHT, die aufladbare Lithium-Ionen-Batterie aus diesem Produkt zu nehmen.
Wenden Sie sich für das Recycling und die Entsorgung an Ihren Bose-Händler oder einen
anderen qualifizierten Fachmann.
Leere Batterien müssen getrennt entsorgt werden und gehören nicht in den Hausmüll.
Nicht verbrennen.
Namen und Inhalt der giftigen oder gefährlichen Stoffe oder Elemente
Name des Teils
Blei (Pb)
PCBs
Metallteile
Kunststoffteile
Lautsprecher
Kabel
Diese Tabelle wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von SJ/T 11364 erstellt.
O: Gibt an, dass dieser giftige oder gefährliche Stoff, der in allen homogenen Materialien für
dieses Teil enthalten ist, unter den Grenzwerten gemäß GB/T 26572 liegt.
X: Gibt an, dass dieser giftige oder gefährliche Stoff, der in mindestens einem der
homogenen Materialien enthalten ist, die für dieses Teil verwendet wurden, über den
Grenzwerten gemäß GB/T 26572 liegt.
Z UL AS S U NGS - U ND REC HT L IC H E H I NW E I SE
Quecksilber
(Hg)
X
O
X
O
O
O
X
O
X
O
Gefährliche Stoffe oder Elemente
Kadmium
Sechswertiges
(Cd)
Chrom (CR(VI))
O
O
O
O
O
O
O
O
O
O
|
4
D E U
Polybromiertes
Polybromiertes
Biphenyl
Diphenylether
(PBB)
(PBDE)
O
O
O
O
O
O
O
O
O
O