• Artikelnummer des Geräts (ist der Verpackung bzw.
der Anleitung zu entnehmen)
12. Reinigung
12.1 Reinigung
Halten Sie Schutzvorrichtungen, Luftschlitze und Mo-
torengehäuse so staub- und schmutzfrei wie möglich.
Wir empfehlen, das Gerät direkt nach jeder Benutzung
zu reinigen.
12.1.1 Reinigung außen
• Reinigen Sie das Gerät regelmäßig mit einem feuch-
ten Tuch und etwas Schmierseife.
• Verwenden Sie keine Reinigungs- oder Lösungsmit-
tel. Diese könnten die Kunststoffteile des Gerätes
angreifen.
• Achten Sie darauf, dass kein Wasser in das Geräte-
innere gelangen kann.
13. Lagerung
Lagern Sie das Gerät und dessen Zubehör an einem
dunklen, trockenen und frostfreiem sowie für Kinder
unzugänglichem Ort. Die optimale Lagertemperatur
liegt zwischen 5 und 30˚C.
Bewahren Sie das Elektrowerkzeug in der Original-
verpackung auf.
Decken Sie das Elektrowerkzeug ab, um es vor Staub
oder Feuchtigkeit zu schützen.
Bewahren Sie die Bedienungsanleitung bei dem Elek-
trowerkzeug auf.
14. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
12 | DE
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
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