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Allgemeines
1.1
Kennzeichnung der Modelle
Modelle:
Handspritzpistolen PILOT III F, III F-MP, III K
Typ:
PILOT III F
Fließbecher
PILOT III F
Materialanschluss
PILOT III F
Saugbecher
PILOT III F-MP
Fließbecher
PILOT III F-MP
Materialanschluss
PILOT III K
Fließbecher
PILOT III K
Materialanschluss
Hersteller:
WALTHER Spritz- und Lackiersysteme GmbH
Kärntner Str. 18-30
D-42327 Wuppertal
Tel.: +202 / 787-0
Fax: +202 / 787-2217
www.walther-pilot.de • Email: info@walther-pilot.de
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Handspritzpistolen PILOT III F sowie -MP dienen ausschließlich der Verarbeitung
spritzbarer Medien, wie z.B.:
•
Lacke und Farben
•
Fette, Öle und Korrosionsschutzmittel
•
Keramikglasuren
•
Beizen
Da sämtliche materialführenden Teile aus Edelstahl-rostfrei gefertigt sind, können
wasserhaltige Materialien verspritzt werden.
Die Handspritzpistole PILOT III K ist speziell zum Kleberauftrag vorgesehen.
Sind die Materialien, die Sie verspritzen wollen, hier nicht aufgeführt, wenden Sie
sich bitte an WALTHER Spritz- und Lackiersysteme GmbH, Wuppertal.
Die spritzbaren Materialien dürfen lediglich auf Werkstücke bzw. Gegenstände
aufgetragen werden.
Die Temperatur des Spritzmaterials darf 43°C grundsätzlich nicht überschreiten.
Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt auch ein, dass alle Hinweise und
Angaben der vorliegenden Betriebsanleitung gelesen, verstanden und beachtet
werden.
Das Gerät erfüllt die Explosionsschutz-Forderungen der Richtlinie 2014/34/EU
(ATEX) für die auf dem Typenschild angegebene Explosionsgruppe, Gerätekategorie,
und Temperaturklasse.
Beim Betreiben des Gerätes sind die Vorgaben dieser Betriebsanleitung unbedingt
einzuhalten. Die vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle sind einzu-
halten.
V1030103xx3
V1030203xx3
V1030372xx3
V1031002xx3
V1031102xx3
V10351xxxx3
V10352xxxx3
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Die Angaben auf den Geräteschildern bzw. die Angaben in dem Kapitel technische
Daten sind unbedingt einzuhalten und dürfen nicht überschritten werden. Eine
Überlastung des Gerätes muss ausgeschlossen sein.
Das Gerät darf in explosionsgefährdeten Bereichen nur nach Maßgabe der zustän-
digen Aufsichtsbehörde eingesetzt werden.
Der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. dem Betreiber obliegt die Festlegung
der Explosionsgefährdung (Zoneneinteilung).
Es ist betreiberseitig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle technischen Daten und
die Kennzeichnung gemäß ATEX mit den notwendigen Vorgaben übereinstimmen.
Bei Anwendungen, bei denen der Ausfall des Gerätes zu einer Personengefährdung
führen könnten, sind betreiberseitig entsprechende Sicherheitsmaßnahmen
vorzusehen.
Falls im Betrieb Auffälligkeiten erkannt werden, muss das Gerät sofort stillgesetzt
werden und es ist mit WALTHER Spritz- und Lackiersysteme Rücksprache zu halten.
Erdung / Potentialausgleich
Es muss sichergestellt werden, dass die Spritzpistole über einen leitfähigen
Luftschlauch ausreichend geerdet ist (maximaler Wiederstand 10
1.3
Sachwidrige Verwendung
Die Spritzpistole darf nicht anders verwendet werden, als es im Abschnitt
bestimmungsgemäße Verwendung geschrieben steht. Jede andere Verwendung ist
sachwidrig. Zur sachwidrigen Verwendung gehören z.B.:
•
das Verspritzen von Materialien auf Personen und Tiere
•
das Verspritzen von flüssigem Stickstoff.
2
Sicherheitshinweise
2.1
Kennzeichnung der Sicherheitshinweise
Warnung
Das Piktogramm und die Dringlichkeitsstufe "Warnung" kennzeichnen eine mögliche
Gefahr für Personen.
Mögliche Folgen: schwere oder leichte Verletzungen.
Achtung
Das Piktogramm und die Dringlichkeitsstufe "Achtung" kennzeichnen eine mögliche
Gefahr für Sachwerte.
Mögliche Folgen: Beschädigung von Sachen.
Hinweis
Das Piktogramm und die Dringlichkeitsstufe "Hinweis" kennzeichnen zusätzliche
Informationen für das sichere und effiziente Arbeiten mit der Spritzpistole.
Ω).
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