AUSPACKEN
verwendet werden, sind umweltverträglich, kön-
nen hundertprozentig wiederverwertet werden und
sind mit entsprechendem Symbol gekennzeichnet.
Hinweis! Die Verpackungsmaterialien (Polyethy-
lenbeutel, Styroporstücke usw.) sind beim Auspa-
cken außer Kinderreichweite zu halten.
ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Der Benutzer ist verpflichtet, das Gerät an einem
Sammelpunkt für verschlissene elektrische und
elektronische Geräte abzugeben. Die die Samm-
lung durchführenden Einheiten, darunter lokale
Sammelpunkte, Geschäfte und gemeindeeigene
Einheiten, bilden ein entsprechendes System, wel-
ches die Abgabe dieses Gerätes ermöglicht.
Die richtige Vorgehensweise mit Elektro- und Elek-
tronikschrott trägt zur Verhinderung schädlicher
Folgen für die menschliche Gesundheit und die na-
türliche Umwelt bei, die aus der Anwesenheit von
Schadstoffen sowie einer falschen Lagerung und
Weiterverarbeitung solcher Materialien folgen.
Das Gerät wird gegen Trans-
portschäden
dem Auspacken sind die Verpa-
ckungsmaterialien so zu entsor-
gen, dass dadurch kein Risiko
für die Umwelt entsteht. Alle
Materialien, die zur Verpackung
Dieses Gerät wurde gemäß der Euro-
päischen Richtlinie 2012/19/EG. Eine
solche Kennzeichnung informiert da-
rüber, dass dieses Gerät nach dem
Ablauf des Nutzungszeitraumes nicht
zusammen mit anderen Hausabfällen
gelagert werden darf.
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geschützt.
Nach