2.5. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen.
Das Personal muss während der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät persönliche Schutzausrüs-
tung tragen, auf die in den einzelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert hingewiesen wird.
DE
ATEMSCHUTZGERÄT, UMLUFTUNABHÄNGIG
Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und ähnlichen Stoff en.
Atemschutzgeräte wie z.B. Pressluftatmer müssen eingesetzt werden, wenn ein
Sauerstoff gehalt von über 17% in der Umgebungsluft nicht garantiert werden kann
und/oder ein Überschreiten der zulässigen Grenzwerte schädlicher Stoff e in der
Umgebungsluft nicht ausgeschlossen werden kann.
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte dürfen nur von speziell geschultem
Personal getragen werden.
ATEMSCHUTZGERÄT, UMLUFTUNABHÄNGIG
Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und ähnlichen Stoff en.
Umluftabhängige Atemschutzgeräte müssen eingesetzt werden, wenn ein Über-
schreiten der zulässigen Grenzwerte schädlicher Stoff e in der Umgebungsluft
nicht ausgeschlossen werden kann.
Umluftabhängige Atemschutzgeräte dürfen nur bei einem garantierten Sauerstoff -
gehalt in der Atemluft von über 17% eingesetzt werden.
SCHUTZBRILLE
Schutz vor umherfl iegenden Teilen und Tropfen.
HANDSCHUHE, CHEMISCH RESISTENT
Schutz der Hände vor aggressiven Substanzen. Es ist auf Dichtigkeit der Hands-
chuhe acht zu geben. Nach Gebrauch Handschuhe fachgerecht entsorgen.
SCHUTZHANDSCHUHE
Schutz der Hände vor mechanischen Einfl üssen und heißen sowie kalten Ober-
fl ächen.
GEHÖRSCHUTZ TRAGEN
Schützt das Gehör vor zu lauten Geräuschen und beugt Schalltraumata vor.
46/526