Nutzungs- und Installationsvoraussetzungen
WARNUNG
Die normale Bedienung der Gelenkarmmarkise (hier Schlie-
ßen und Öffnen) kann nach Einweisung in die Bedienung und
Sicherheit, durch Personen ohne Fachkenntnisse erfolgen. Re-
paratur und Wartung muss durch qualifiziertes Fachpersonal
erfolgen.
Bei Regen, Wind oder Schneefall muss die Gelenkarmmarkise
komplett eingefahren werden, da die Gefahr von Personen-
oder Sachschäden besteht.
Es ist streng verboten, die auf der Gelenkarmmarkise instal-
lierten Sicherheitsvorrichtungen zu entfernen.
Überprüfen Sie, dass sich während des Aus-/Einfahrens der
Gelenkarmmarkise keine Personen in ihrer Reichweite auf-
halten.
Keine Gegenstände auf dem Gelenkarmmarkisentuch ab-
legen. Es ist streng verboten, sich an die Gelenkarmmarkise
zu hängen oder an ihr abzustützen: es besteht die Gefahr
von Personenverletzungen oder Schäden an der Gelenkarm-
markise. Für jede Art sonstiger Fragen bitten wir Sie, sich VOR
Verwendung der Gelenkarmmarkise an Ihren Händler zu
wenden.
Sicherheitshinweise
WARNUNG
Für alle Arbeiten an Gelenkarmmarkisen mit Motoren oder elektrischen Anlagen besteht immer Lebensgefahr durch Strom-
schlag. Elektrogeräte und elektrische Anlagen sind vor Durchführung von Arbeiten, Wartungen oder Reparaturen spannungsfrei
zu schalten und nur von autorisierten Fachpersonal durchzuführen. Alle in diesem Zusammenhang stehenden Normen und Vor-
schriften für die Elektroinstallation sind einzuhalten.
Pflichten des Betreibers
• Die Gelenkarmmarkise darf nur in einwandfreien und be-
triebssicheren Zustand eingesetzt werden.
• Sicherheitshinweise in dieser Montage-/Bedienungsanlei-
tung, sowie allgemeingültige Sicherheits- und Unfallver-
hütungsvorschriften sind einzuhalten.
• Die Gelenkarmmarkise darf nur von autorisierten und ge-
schultem Personal eingebaut werden.
• Die technischen Spezifikationen, statische und dynami-
schen Lasten sind einzuhalten.
• HINWEIS! Bei Nichteinhaltung der statischen und dyna-
mischen Lasten kann es zum Verlust der Stütz- und Halte-
funktion kommen.
• Beim Ein- oder Ausfahren sind Personen von der Gelenk-
armmarkise fernzuhalten. Gelenkarmmarkise während
dieser Vorgänge beobachten bis diese vollständig aus-
oder eingefahren ist.
• Automatisch gesteuerte Gelenkarmmarkisen sind vom
Netz zu trennen, wenn in dessen Nähe Arbeiten durchge-
führt werden wie z. B. Fensterputz.
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Der Nutzer darf keine Eingriffe oder Arbeiten an der Gelenk-
armmarkise vornehmen, die seinen Kompetenzbereich über-
schreiten (siehe Kapitel „Sicherheit" auf Seite 6 sowie
Kapitel „Wartung und Reinigung" auf Seite 23). Bei Verän-
derungen/Eingriffen am Produkt, die ohne Genehmigung des
Herstellers vorgenommen werden, ist letzterer von jeglicher
Haftung für eventuell daraus folgende Schäden befreit. Der
Nutzer muss den Händler umgehend über eventuelle Mängel
und/oder Störungen der Sicherheitsvorrichtungen bzw. das
Auftreten gefährlicher Situationen informieren. Die Installa-
tion, erste Inbetriebsetzung, Einstellung und außerordentli-
che Wartung der Gelenkarmmarkise darf ausschließlich von
Fachpersonal durchgeführt werden.
Restrisiken
STOSSGEFAHR: Die Gelenkarmmarkise muss auf einer Min-
desthöhe von 2500 mm (siehe Seite 13) angebracht werden.
• Der Betreiber der Gelenkarmmarkise ist vor der Erstinbe-
triebnahme verpflichtet, sich vom sicheren und ordnungs-
gemäßen Zustand der Gelenkarmmarkise zu überzeugen.
• Der Betreiber muss alle Personen, welche die Gelenkarm-
markise bedienen im sicheren Gebrauch und Umgang
unterweisen.
• Während des Betriebs sind Geräusche vom Motor wahrzu-
nehmen
• Werden während des Betriebs Gefahren für Personen oder
Änderungen erkannt, so muss die Gelenkarmmarkise so-
fort außer Betrieb genommen werden (z. B. Zugang zur
Bedienung sperren, Unterbrechung der Stromzufuhr).
• Kinder sind von Gelenkarmmarkisen fernzuhalten. Kinder
könnten die Gelenkarmmarkise als Klettergerüst verwen-
den und sich daran hochziehen.
• Halten Sie Kinder von Verpackungsmaterial fern.
Es besteht Erstickungsgefahr.
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