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Demontage; Entsorgung - empasa START PLUS Montagehandleiding

Elektrische gelenkarmmarkise
Inhoudsopgave

Advertenties

Beschikbare talen

Beschikbare talen

Demontage

WARNUNG
ACHTUNG! Die Gelenkarmmarkise darf nur von quali-
fiziertem Fachpersonal abmontiert werden. Bei der De-
montage der Gelenkarmmarkise müssen – ebenso wie bei
der Installation – alle bestehenden Sicherheitsvorschriften
eingehalten werden: siehe Kapitel „Sicherheit" und "Instal-
lation" (6 und 12) sowie die Installationsanleitung.
HINWEISE FÜR DEN MIT DER DEMONTAGE BEAUF-
TRAGTEN TECHNIKER:
1. Die Gelenkarmmarkise muss vor Durchführung der Ar-
beiten komplett eingefahren werden.
2. Die Halterungen lösen und die Gelenkarmmarkise aus
den Halterungen entfernen.
Für eine perfekte Lagerung der Gelenkarmmarkise, z.B.
im Winter, ist die Garage ein idealer Aufbewahrungsort.

Entsorgung

Die Materialien, aus denen die Gelenkarmmarkise besteht, ge-
hören nicht zu den Gefahrenstoffen. Für ihre Entsorgung und
Verwertung liegen keine besonderen Vorschriften vor.
WICHTIG: Nach Gebrauchsende der Gelenkarmmarkise die je-
weils gültigen Bestimmungen für die Entsorgung beachten.
Bitte werfen Sie Verpackungsabfälle nicht in den Hausmüll, son-
dern führen diese der getrennten Sammlung zu. Dazu stehen
Ihnen in Ihrer Nähe die bewährten Rückgabemöglichkeiten wie
beispielsweise der Gelbe Sack oder die Blaue Tonne zur Verfü-
gung. Weitere Informationen zur korrekten Verpackungsentsor-
gung und den zur Verfügung stehenden Rückgabemöglichkeiten
für Verpackungsabfälle erhalten Sie auch von Ihrer Stadt- oder
Kommunalverwaltung.
Hinweis- und Informationspflichten
WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet,
dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich
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dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer
Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen.
Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnom-
men werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen
Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstö-
rungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw. Ver-
treibern im Sinne der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU eingerichte-
ten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist un-
entgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Glei-
che gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsflä-
che von mindestens 800 m², sofern sie dauerhaft oder zumindest
mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Eben-
so rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer Lager-
fläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte
oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m². Generell
haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von
Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zu-
mutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abga-
be eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber,
wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen
gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel
beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung
bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirm-
geräte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit
einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer ent-
sprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon
können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei ei-
ner Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne
dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist.
Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm
nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und Kommuni-
kationstechnik, wie zum Beispiel Computer oder Smartphones,
enthalten häufig personenbezogene Daten. Verbraucher sind
selbst dafür verantwortlich, diese vor der Abgabe der Geräte zu
löschen. Defekte oder verbrauchte Batterien müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EC recycelt werden. Geben Sie Batterien und/
oder das Gerät über die angebotenen Sammelstellen zurück.
WEEE Reg-Nr. DE98877696
V1/2024_E1200

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