Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende
Altgerät an Ihren Händler zurückzugeben . Händler von Elektro- und
Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie
Lebensmittelhändler mit einer Verkaufs fläche von mindestens 800 qm,
die regelmäßig Elektro- und Elektronik geräte verkaufen, sind außerdem
verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen, auch ohne dass ein
Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in keiner Abmessung größer
sind als 25 cm . LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglichkeiten direkt in den
Filialen und Märkten an . Informieren Sie sich auch bei Ihrem Händler über
die Rücknahme möglichkeiten vor Ort .
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung .
Verpackung entsorgen
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und
entsorgungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb
recyclebar . Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmate-
rialien gemäß den örtlich geltenden Vorschriften .
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht .
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese gegebenenfalls
gesondert . Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe .
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