Sicherheitsvorschriften
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3.1.4.
Abschirmungen
An der Außenseite der Maschine befinden sich außer dem Obermesser keine beweglichen Teile.
Zum Schutz vor äußeren Einflüssen wie Regen, Schmutz oder fallendem Schutt befindet sich
das Hydraulikaggregat und der Akku mit der elektrischen Verkabelung in einem separaten
Gehäuse.
Das Entfernen der Abschirmungen zum Ausführen von Reparaturen oder Wartungsarbeiten
darf ausschließlich von ausreichend unterwiesenem Personal ausgeführt werden. Siehe dazu
auch Abschnitt 1.3, „Zielgruppen pro Kapitel".
3.2. Gebotsschilder auf der Maschine
Auf der Maschine wurden die unten abgebildeten Gebotsschilder angebracht. Die
Befestigungsstellen der Gebotsschilder sind in Abbildung 3.2-1 angegeben.
Es ist strengstens untersagt, Gebotsschilder zu entfernen oder in irgendeiner Weise unleserlich
zu machen.
Abgenutzte Gebotsschilder müssen rechtzeitig ersetzt werden.