Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreund-
lichen Materialien . Sie kann in den örtlichen
Recyclebehältern entsorgt werden .
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht
in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden .
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung .
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht .
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegeben-
enfalls gesondert . Die Verpackungsma-
terialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung .
Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum . Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu . Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt .
PET 25 C2
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum . Bitte
bewahren Sie den Original-Kassenbon gut auf .
Diese Unterlage wird als Nachweis für den Kauf
benötigt .
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert oder ersetzt .
Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb
der Drei-Jahres-Frist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich
kurz beschrieben wird, worin der Mangel besteht
und wann er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück . Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile . Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden . Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig .
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewissen-
haft geprüft .
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrika-
tionsfehler . Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
Produktteile, die normaler Abnutzung ausgesetzt
sind und daher als Verschleißteile angesehen werden
können oder für Beschädigungen an zerbrechlichen
Teilen, z . B . Schalter, Akkus, Backformen oder Teile
die aus Glas gefertigt sind .
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