DAS GERÄT IST FÜR DEN HAUSHALTSGEBRAUCH ENTWORFEN. FÜR DEN BERUFLICHEN GEBRAUCH
DER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH ERLISCHT AUTOMATISCH, WENN DIESE ANWEISUNGEN
7. GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Die Gewährleistung beginnt am Ankaufstag und gilt 2 Jahre.
Der Benutzer ist für die Reinigung und ordnungsgemäße Verpackung des defekten Geräts verantwortlich, bevor es zur
Reparatur angeboten wird. Es reicht nicht aus, das Gerät in einen Kartonbehälter mit Papier zu packen. FRITEL haftet
nicht für Schäden aufgrund unzureichender Verpackung, dadurch entfält die Garantie unwiderruflich.
Abdeckung durch Gewährleistung:
• Die Gewährleistung deckt kostenfreier Ersatz des Motorblocks, wenn dies von unserer technischen
Abteilung als Defekt anerkannt wird.
• Die Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer.
• Die Portokosten für den Hin- und Rückversand, im Falle einer Reparatur, gehen zu Lasten des Käufers.
• Die Gewährleistung gilt nur nach Vorlage des Kaufbelegs.
• Die Gewährleistung gilt nicht bei normalem Verschleiss.
Die Gewährleistung gilt nicht bei:
• Falschem Anschluss, z.B. übermäßig starker Netzspannung.
• Nicht normaler oder zweckwidriger Nutzung oder Behandlung sowie bei gewerblicher Nutzung.
• Fehlender oder zweckwidriger Wartung.
• Bei unzureichender Verpackung und schlechtem Transport im Falle einer Rückgabe.
• Veränderung oder Reparatur des Geräts durch Personen, die von uns als Hersteller NICHT autorisiert sind.
• Veränderung der Gerätekennnummer.
• Für Defekte nicht aufgrund des Geräts selbst, sondern aufgrund einer externen Ursache, wie Sturz,
Kollision, Schäden, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Blitz,...
• Bei NICHTbefolgung der Instruktionen, die in der Gebrauchsanweisung erwähnt sind.
Für Geräte, die nicht durch eine Garantie abgedeckt sind wegen oben genannten Ursachen, werden alle Kosten
(Transport, Verwaltung, Prüfung und Handhabung) durchgerechnet.
8. UMWELTSCHUTZ
Geben Sie das Gerät am Ende der Lebensdauer nicht in den normalen Hausmüll. Bringen Sie es zum
Recycling zu einer offiziellen Sammelstelle. Auf diese Weise tagen Sie zum Umweltschutz bei.
9. HAFTPFLICHTEN
Alle Haftpflichten hinsichtlich Verbraucher und Dritten, die sich ergeben könnten aus dem nicht
Nachkommen aller in dieser Gebrauchsanweisung vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften, können
keinesfalls zu Lasten des Fabrikanten gehen. Bei Nichtbefolgung dieser Sicherheitsvorschriften schützt der
Benutzer des Geräts, oder andere Personen, die diesen Sicherheitsvorschriften nicht nachgekommen sind,
den Fabrikanten gegen alle Haftpflichten, die Ihm zu Lasten gelegt werden können.
ÄNDERN SICH DIE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN.
NICHT EINGEHALTEN WERDEN.
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