9. FUNKTIONSSTÖRUNGEN
Das Labornetzgerät funktioniert nicht, die Anzeigen leuchten nicht:
• Überprüfen Sie den Ein-/Aus-Schalter (Schalterstellung „I" = eingeschaltet).
• Überprüfen Sie, das Netzkabel mit dem Labornetzgerät fest verbunden ist und ob es in einer ordnungsgemäßen
Schutzkontakt-Netzsteckdose (Wandsteckdose) eingesteckt ist.
• Überprüfen Sie die Funktionstüchtigkeit der Netzsteckdose (z.B. Sicherung, Sicherungsautomat, Fehlerstrom-
schutzschalter).
Die angeschlossenen Verbraucher funktionieren nicht:
• Überprüfen Sie die Polarität an den DC-Ausgangsbuchsen (4, 8).
• Überprüfen Sie, ob die Strombegrenzung aktiviert ist; stellen Sie ggf. einen höheren Wert für die Strombegren-
zung ein (bzw. stellen Sie den Maximalwert ein).
• Beachten Sie, dass das Labornetzgerät über drei verschiedene Spannungs-/Strombereiche verfügt, die über die
drei Tasten „16V/5A" (3), „27V/3A" (7) oder „36V/2.2A" (6) wählbar sind, siehe Kapitel 7. b).
Wenn der Verbraucher beispielsweise eine Betriebsspannung von 30 V/DC benötigt, so wählen Sie den entspre-
chenden Bereich mit der Taste „36V/2.2A" aus. Hier steht jedoch nur ein Ausgangsstrom von bis zu 2,2 A zur
Verfügung.
• Reduzieren Sie die Belastung des Labornetzgeräts.
• Überprüfen Sie die technischen Daten der Verbraucher (Betriebsspannung, Stromaufnahme, Spannungstyp).
10. ENTSORGUNG
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit diesem
Symbol gekennzeichnet werden. Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Jeder Besitzer von Altgeräten ist verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Die Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden kön-
nen, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten ver-
pflichtet. Conrad stellt Ihnen folgende kostenlose Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung (weitere Informationen auf
unserer Internet-Seite):
• in unseren Conrad-Filialen
• in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
• in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern und Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät ist der Endnutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. andere Pflichten für die Altgeräte-Rückgabe und das
Altgeräte-Recycling gelten.
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