Allgemeine Service- und Garantiebedingungen
Fünf Jahre Inventum-Garantie
1. Auf alle Produkte der Marke Inventum erhalten Sie als Konsument fünf Jahre InventumGarantie.
2. Innerhalb dieses Zeitraums wird ein defektes Produkt oder Geräteteil, das dazu führt, dass das Produkt oder Geräteteil nicht
normal funktioniert, in jedem Fall kostenlos repariert oder, falls Reparatur nicht möglich ist und/oder keine Lösung bietet,
(gegen das gleiche oder ein gleichwertiges Produkt) umgetauscht. Die Beurteilung liegt im Ermessen von Inventum.
3. Um Ihren Anspruch auf die fünfjährige InventumGarantie geltend zu machen, wenden Sie sich innerhalb von 2 Monaten nach
Feststellung der Störung oder des Defektes an das Geschäft, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, oder kontaktieren Sie die
Serviceabteilung von Inventum mittels des Serviceantragsformulars auf der Seite www.inventum.eu/service.
4. Die Garantiezeit beginnt an dem im Originalkaufbeleg des Produktes festgelegten Datum.
5. Zur Geltendmachung des Garantieanspruches ist dem Serviceantrag immer eine Kopie des Originalkaufbeleges beizulegen und ist
der Originalkaufbeleg dem Servicetechniker vorzulegen.
6. Die fünfjährige InventumGarantie gilt ausschließlich bei normalem Hausgebrauch der Produkte innerhalb der Niederlande.
Garantieausschluss
1. Die fünfjährige InventumGarantie gilt nicht im Falle von: normalem Verschleiß, Verbrauchsartikeln, unsachgemäßem Gebrauch,
unzureichender oder falscher Wartung, falscher und/oder unfachmännischer Montage und Installation des Gerätes, Reparaturen
durch unbefugte Dritte, geschäftlicher oder gewerblicher Nutzung, Fehlen der Seriennummer und Beschädigung durch äußere
Einwirkung. Diese Aufzählung ist nicht limitativ.
2. Produkte zweiter Wahl und Produkte, die in einem Ausstellungsraum eingebaut gewesen sind, fallen nicht unter die fünfjährige
InventumGarantie, und ferner sind alle optischen Schäden wie Beulen und Kratzer sowie leichte Gebrauchsspuren von jeglicher
Form der Garantie ausgeschlossen.
Meldung von Störungen an Inventum-Produkten
1. Störungen oder Defekte an InventumProdukten können mittels des Serviceantragsformulars auf der Seite
www.inventum.eu/service oder über den Verkäufer des Produktes gemeldet werden.
2. Der Meldung ist eine Kopie des Originalkaufbelegs beizulegen.
3. Die Serviceabteilung von Inventum entscheidet auf der Grundlage der Meldung und des Kaufbelegs, ob das Produkt repariert oder
umgetauscht wird.
Wichtige Informationen
• Produkte, die zugesandt werden, ohne dass zunächst eine Meldung gemacht wurde, werden nicht bearbeitet. Auf der Grundlage
einer Meldung teilt Inventum Ihnen mit, ob die Garantie gilt, und ob Sie das Produkt zusenden sollen.
• Der Ersatz oder die Reparatur eines defekten Produktes oder eines seiner Geräteteile hat nicht eine Verlängerung der
ursprünglichen Garantiefrist zur Folge.
• Produkte, die für Ersatz oder Reparatur in Betracht kommen, müssen leer und sauber sein.
Eine ausführliche Erläuterung zu den Garantiebedingungen und den Ausnahmen von der Garantie finden Sie auf der Seite von
Inventum: www.inventum.eu/algemenevoorwaarden.
Diese allgemeinen Service und Garantiebedingungen gelten für Produkte der Marke Inventum mit einem Kaufdatum ab dem
27. April 2022 und Nutzung innerhalb der Niederlande.
Auf InventumProdukte, die außerhalb der Niederlande, jedoch in einem EUStaat genutzt werden, sind die Garantievorschriften des
betreffenden Staates anwendbar. Inventum bietet nur in den Niederlanden Garantie und Service durch einen Weißwarentechniker an.
Als Konsument haben Sie aufgrund des Gesetzes Anspruch auf ein solides Produkt. Geht das Produkt früher kaputt, als Sie erwarten
durften? In diesem Fall ist von Nichtkonformität die Rede. Das Gesetz bietet Ihnen als Käufer in diesem Fall einige Rechtsmittel zum
Schutz. Dieser Rechtsschutz wird von der vorgenannten gewerblichen Garantie von Inventum auf InventumProdukte, die in den
Niederlanden genutzt werden, nicht berührt.
Inventum Huishoudelijke Apparaten B.V., Meander 901, 6825 MH Arnheim, Niederlande
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